Damit du nicht in Schockstarre verharrst, sondern handlungsfähig bleibst, kannst du dich an einem Drei-Stufen-Konzept orientieren: Vergangenheit sichern, Gegenwart gestalten und Zukunft planen.
1. Vergangenheit: Risiken begrenzen
- Finanziell: Rücklagen bilden, um mögliche Rückforderungen abzufedern (Verjährungsfrist: 3 Jahre).
- Juristisch: Alle relevanten Unterlagen sichern (Verträge, AGB, Marketingmaterial, Launch-Kampagnen). So kannst du im Ernstfall belegen, was vereinbart war.
- Faktisch: Dokumentieren, wie Programme tatsächlich abliefen (z. B. Erfolge von Kund/innen). Das kann helfen, unberechtigte Forderungen abzuwehren.
- Beziehungspflege: Eine gute Kundenbindung verringert das Risiko, dass zufriedene Teilnehmende im Nachhinein Geld zurückverlangen.
2. Gegenwart: Strategisch entscheiden
- Prüfe, ob du deine Programme bei der ZFU zulassen möchtest. Das schafft Rechtssicherheit, ist aber zeit- und kostenintensiv und kann deine unternehmerische Flexibilität einschränken.
- Alternativ kannst du deine Vertragsgestaltung so anpassen, dass sie weniger Risiko birgt (z. B. keine Lernziele, keine verpflichtenden Fragerechte, keine Aufzeichnungen).
- Informiere dich nur über verlässliche juristische Quellen, nicht über Coaches oder Berater/innen, die keine Rechtsgrundlage haben.
3. Zukunft: Klarheit schaffen
- Entwickle ein stimmiges Gesamtkonzept, das juristische und geschäftliche Anforderungen miteinander verbindet.
- Achte auf Konsistenz: Wenn du individuelle Begleitung anbietest, darf dein Marketing nicht gleichzeitig von „Lernzielen“ und „Akademie“ sprechen.
- Wenn du eine ZFU-Zulassung beantragst, denke daran, dass zusätzliche Informations- und Vertragspflichten auf dich zukommen.
- Nutze Tools oder Checklisten, um regelmäßig zu prüfen, ob deine Angebote und Verträge noch rechtssicher sind.
Das bedeutet: Sorge dafür, dass du die Vergangenheit absicherst, in der Gegenwart eine klare Entscheidung triffst (ZFU-Zulassung ja/nein) und dein Geschäftsmodell so gestaltest, dass es auch langfristig tragfähig bleibt.
Hinweis: Die Inhalte sind nach bestem Wissen zusammengefasst. Sie ersetzen jedoch keine rechtliche Beratung und erheben keinen Anspruch auf absolute Genauigkeit.
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