Im Kompass-Programm richtet sich die Förderung immer nach deinem individuellen Bedarf als Soloselbstständige/r. Entscheidend ist dein konkretes Geschäftsfeld und der nachvollziehbare Weiterqualifizierungsbedarf, den du daraus ableitest. Förderfähig sind sowohl betriebswirtschaftliche als auch fachliche Themen, darunter berufsspezifische Kompetenzen, Digitalisierung, KI, IT-Schulungen, Beratungsthemen oder Inhalte aus der Finanzdienstleistungsbranche. Grundsätzlich gilt: Wenn die Weiterbildung zu deinem Geschäftsfeld passt, ist sie förderfähig.
Die Maßnahme muss bestimmte formale Kriterien erfüllen:
- Der Umfang beträgt mindestens 20 Stunden insgesamt. Kürzere Formate, wie Tagesworkshops mit 8 oder 10 Stunden, sind nicht förderfähig.
- Mindestens 50 % der Inhalte müssen in Präsenz stattfinden. Als Präsenz gelten auch interaktive Online-Formate wie Webinare mit Austausch.
- Maximal 50 % dürfen asynchron sein, also im Selbststudium ohne direkte soziale Interaktion, zum Beispiel über Videoformate.
- Reine Videokurse ohne Austausch mit Moderator/innen oder Gruppe sind nicht förderfähig.
- Die Maßnahme muss spätestens innerhalb von sechs Monaten abgeschlossen sein. Aus praktischer Sicht empfiehlt es sich, ein Format zu wählen, das innerhalb von fünf Monaten endet, damit ausreichend Zeit für die Abrechnung bleibt.
Auch der Anbieter oder die Anbieterin der Weiterbildung muss förderfähig sein. Das kann durch anerkannte Zertifizierungen erfolgen, ist aber nicht zwingend erforderlich. Alternativ können sich Anbieter/innen individuell über eine zuständige Beratungsstelle prüfen und zulassen lassen, etwa anhand von Dozent/innen, Kursaufbau und Qualitätsmanagement.
Gefördert werden drei Kompetenzbereiche:
- Fachliche Kompetenzen (Hard Skills),
- persönliche und soziale Kompetenzen wie Reflexionsfähigkeit, Stressresilienz, Teamfähigkeit oder Konfliktlösung,
- methodische Kompetenzen wie Präsentationstechniken oder Medientraining.
Ob eine konkrete Weiterbildung als zukunftssichernd und passend für dein Geschäftsfeld anerkannt wird, entscheidet letztlich die jeweilige Beratungsstelle, die den Qualifizierungs- oder Beratungsscheck ausstellt.
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