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Welche Möglichkeit habe ich als Soloselbststädige, Einnahmeausfälle im Fall einer Krankheit abzusichern?

1 Person fragt sich das

"Lohnfortzahlung im Krankheitsfall" wie als Arbeitnemer gibt’s ja leider nicht ...

Mitgliederfrage (via VGSD)
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3 Antworten

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Arbeitsunfähig - ich kann in dem Beruf in dem ich arbeite, aufgrund Krankheit nicht arbeiten
Berufsunfähig - ich kann den Beruf, besser die Tätigkeit die ich ausübe, zu mindestens 50% nicht mehr ausüben
Erwerbsunfähig - ich kann nicht mehr als x Stunden die Woche irgendeiner Tätigkeit nachgehen
sind die drei Begriffe um die es dabei geht.

Auch als Selbständiger kann ich krank werden, dann spricht man nicht von Verdienstausfall / Lohnersatz wie bei Angestellten, sondern von Einkommensausfall.

Diese Einkommensabsicherung bei Selbständigen erfolgt wie bei Angestellten in der PKV über ein Krankentagegeld. Krankentagegeld wird gezahlt, sobald Arbeitsunfähigkeit vorliegt, die durch einen Arzt festgestellt wurde (Krankschreibung) .

Jetzt greift die Krankentagegeldversicherung nach einer vereinbarten Karrenzeit von zum Beispiel 6 oder 12 Wochen in der vereinbarten Höhe - Tagessatz - zum Beispiel 200 Euro am Tag nach 6 Wochen Karenzzeit, solange der Arzt krankschreibt.

Versichert werden darf das Einkommen nach dem Steuerbescheid ( daher gilt, sich in der Steuererklärung nicht arm rechnen).
Die Versicherer definieren das Einkommen nicht alle gleich. Es kommt also auf den Versicherer an wo man versichert ist.

versichert werden kann , das Einkommen und die Beiträge zur Kranken- und Rentenversicherung.
Die Karenzeit, also die Wartezeit ab wann der Versicherer bei Krankheit zahlen soll hängt davon ab, wie lange ich ohne Einkünfte bei Krankheit auskomme.
je früher gezahlt werden soll je höher der Beitrag. Daher kann auch eine Splittung der Karenzzeit sinnvoll sein. Beispiel 100 Euro nach 6 Wochen und 100 Euro nach 12 Wochen.
Doch KTG Einkommensabsicherung ist bei Selbständigen ein muss - sonst falle ich bei Krankheit unter Umständen schnell durch das Raster zum Beispiel in der GKV oder PKV wenn die Beiträge nicht mehr entrichtet werden können. Lieber eine spätere Karenzeit als "Notnagel" als kein KTG.

Gerd Güssler
Gerd Güssler
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Akzeptierte Antwort

Es gibt neben den klassischen Krankentagegeld Tarifen der Versicherer auch die Möglichkeit das Risiko in Form einer BU (bei längerfristigem Ausfall), einer Grundfähigkeitsabsicherung, oder aber einer Art "Schutzbrief" für den Unternehmer/die Unternehmerin abzuschließen. Letzteres ist eine Kombination aus verschiedenen Tarifen (die deshalb jedoch nicht teurer sind), die aufeinander abgestimmt sind und entsprechend leisten.

Dennis Wolfram
Dennis Wolfram
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Akzeptierte Antwort

Es gibt hierfür das sogenannte "Krankengeld". Abhängig davon, ob Du bei der GKV oder der PKV versichert bist, fällt das Spektrum, die Höhe etc. sehr unterschiedlich aus. Bei einer PKV kann man z. B. selbst festlegen, ab wann das Krankengeld greifen soll. Klar ist: je früher, desto höher sind die Beiträge. Idealerweise hast Du einige Rücklagen für Unvorhergesehenes und sicherst dann nur "ernste" Krankheitsverläufe ab. Ich selbst erhalte mein Krankengeld nach sechs Wochen. Aber das ist natürlich sehr individuell. Ähnlich sieht das auch bei der GKV aus, wenn Du den vollen Beitrag bezahlt. Dann ist das Krankengeld ab der siebten Woche dabei.

Für die ersten Tage oder Wochen einer Krankheit sollte deshalb immer eine entsprechende Rücklage vorhanden sein, um die laufenden betrieblichen Ausgaben und die eigene Lebenshaltung zahlen zu können.

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