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Wie werden Eigenbelegen und Verpflegungsaufwand abgelegt?

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Ein Eigenbeleg ist eine Art Notbehelf. Falls ein Beleg verloren wurde, könnte man diesen selber schreiben. Auf Google gäbe es zahlreiche Vorlagen, erklärt Herr Louscenco. Abe grundsätzlich gilt die Regel, dass alles gleich bleiben muss. Bei einem Online-Ticket ist eine Mehrwertsteuer berechnet, die man nicht als Vorsteuer geltend machen darf. Ich habe versucht die Antwort des Experten kompakt zusammenzufassen, empfehle dir aber den Mitschnitt selbst anzuschauen oder anzuhören.

Zusammenfassung des VGSD-Werkstudententeams
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Ausführliche Antwort des Experten

Buchhaltung
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Mit Victor Lourenco

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