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Gewerkschaften wollen zusätzliche Steuervorteile für ihre Mitglieder

Gewerkschaften sind Berufsverbände. Ebenso wie diese vertreten sie die speziellen beruflichen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Interessen ihrer Mitglieder.

Das gilt auch für die steuerliche Behandlung der Mitgliedsbeiträge: Den können Gewerkschaftsmitglieder als Werbungskosten geltend machen bzw. wenn sie selbstständig sind als Betriebsausgabe – so wie das auch beim VGSD und anderen Berufsverbänden der Fall ist.

Prof. Dr. Martin Franzen, Lehrstuhl für Arbeits- und Bürgerliches Recht, LMU - hier auf einer Veranstaltung der vbw

Gewerkschaft beauftragt Studie bei Professor Martin Franzen

Aufgrund des seit Jahren bestehenden Mitgliederschwunds bzw. positiv formuliert "zur Stärkung der Tarifautonomie" überlegen die Gewerkschaften, ob es nicht zusätzliche steuerliche Anreize zum Verbandsbeitritt geben sollte. Das gewerkschaftsnahe Hugo-Sinzheimer-Institut (2010 gegründet, seit 2018 unter dem Dach der Hans-Böckler-Stiftung) hat den Münchener Arbeitsrechtler Professor Martin Franzen beauftragt, dies wissenschaftlich zu untersuchen. Ergebnis ist die gut 80-seitige Studie "Stärkung der Tarifautonomie durch Anreize zum Verbandsbeitritt".

Professor Franzen macht darin drei Vorschläge für eine steuerliche Besserstellung: So soll der Gewerkschaftsbeitrag bei Arbeitnehmern nicht mehr durch den Arbeitnehmer-Pauschbetrag abgegolten sein, sondern zusätzlich zu diesem abgesetzt werden können. Auch die Möglichkeit zur Pauschalbesteuerung könnte ihm zufolge erweitert werden oder ein neuer Steuerfreiheitstatbestand geschaffen werden.

Unsere Meinung

Die Gewerkschaften haben eine sehr starke Stellung in unserer Demokratie, werden in vielfältiger Form gefördert und haben großen Einfluß auf – auch für uns relevante – politische Entscheidungen. Häufig vertreten sie dabei abweichende Positionen gegenüber den Berufsverbänden.

Weitere Vergünstigungen müssen genau geprüft werden. Sollten tatsächlich steuerliche Vorteile beschlossen werden, müssen sie für alle Berufsverbände eingeführt werden und nicht nur für Gewerkschaften, soll halbwegs Chancengleichheit gewahrt werden.

Von den Vorschlägen bzw. der ggf. aus ihnen resultierenden Ungleichbehandlung betroffen wären nach unserem Verständnis weniger der VGSD, sehr wohl aber Berufsverbände, die auch Angestellte als Mitglieder haben. Im Rahmen der BAGSV arbeiten wir mit vielen Berufs- und Branchenverbänden zusammen, die selbstständige Mitglieder haben, aber eben auch viele Angestellte.

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