Einer der größten Irrtümer bezüglich Soloselbstständige in der Corona-Pandemie lautete:
Die privaten Versicherungs- und Lebenshaltungskosten von Solo-Selbstständigen gehören nicht zu ihrer Existenz.
Das ist nicht nur lebensfremd, sondern schlichtweg falsch!
Gerade bei beratenden, kreativen und entwickelnden Freiberuflerinnen und Freiberuflern sind die Person und ihre selbstständige Tätigkeit unmittelbar miteinander verbunden. Sie sind selbst das Unternehmen – auch laut Finanzbehörden! Die wesentlichen Kosten bestehen aus:
▪️ Kranken- und Pflegeversicherung
▪️ Altersvorsorge
▪️ Wohnung oder Arbeitszimmer
▪️ Lebenshaltungskosten
▪️ technischer Ausstattung und Kommunikation
▪️ weiteren laufenden Verpflichtungen
Wer einem Solo-Selbstständigen sämtliche Einnahmen nimmt, gefährdet deshalb nicht nur einen abstrakten „Betrieb“. Gefährdet ist der Mensch, der von dieser selbstständigen Tätigkeit lebt.
Oder, wie es in meinem Buch „Existenzgefahr“ heißt:
„2020 hieß es Corona-Soforthilfe. Schnell beantragen, Vertrauen haben, überleben. Fünf Jahre später kommen Rückforderungsbescheide – mit neuen Auslegungen, neuen Maßstäben, neuen Berechnungen.“
Auch über die Corona-Soforthilfe hält sich ein hartnäckiger Irrtum:
Sie war kein Kredit, sondern ein Zuschuss. Das bedeutete allerdings nicht, dass eine tatsächliche Überkompensation niemals zurückgefordert werden durfte.
Der Skandal liegt woanders:
▪️ Die Hilfe sollte die wirtschaftliche Existenz der Antragsteller sichern.
▪️ Private Lebenshaltungskosten wurden in den ersten Eckpunkten nicht ausdrücklich ausgeschlossen.
▪️ Kurz darauf wurde die Förderung auf betriebliche Kosten verengt.
▪️ Jahre später werden Berechnungen erneut geprüft und Zuschüsse zurückgefordert.
▪️ Das wirtschaftliche Risiko unklarer und wechselnder Vorgaben tragen vor allem die Betroffenen.
Bei Solo-Selbstständigen lassen sich betriebliche und persönliche Existenz eben nicht sauber voneinander trennen. Hinter dem „Unternehmen“ steht keine anonyme Gesellschaft mit Kapitalreserven. Dort steht ein Mensch, der seine Miete, seine Krankenversicherung und sein Essen aus den erwirtschafteten Einnahmen bezahlt.
Hinweis: Corona-Hilfe war nicht gleich Corona-Hilfe.
Soforthilfe, Überbrückungshilfe und Neustarthilfe hatten unterschiedliche Voraussetzungen, Förderzwecke und Abrechnungsregeln. Deshalb dürfen weder die Programme noch ihre Empfängerinnen und Empfänger pauschal über einen Kamm geschoren werden.
Was jedoch für alle Programme gelten muss:
Klare Regeln. Verlässliche Zusagen. Faire Verfahren. Und keine nachträgliche Geschichtsschreibung zulasten derjenigen, die 2020 auf staatliche Versprechen vertraut haben.
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