Tatsächlich habe ich diese Aussage von einem ranghohen Vertreter der Rentenversicherung gehört und kam aus dem innerlichen Kopfschütteln nicht mehr heraus. Er hat das das voller Überzeugung gesagt und auf Einwände hin nochmals wiederholt.
Tatsächlich steht am Anfang des Gründungsprozesses nach meiner Erfahrung eine Geschäftsidee und noch häufiger der Wunsch, selbstbestimmt arbeiten zu können. Welche sozialversicherungsrechtlichen Konsequenzen die Selbstständigkeit hat, erfahren die Gründer/innen meist erst im Rahmen der Gründungsberatung, es ist für sie meist nachrangig.
Nicht wenige Selbstständige befürworten die Idee einer Rentenversicherungspflicht für künftige Selbstständige, allerdings unter der Voraussetzung, dass dann auch künftige Beamt/innen und Abgeordnete in die Rentenversicherungspflicht einbezogen werden. Dabei spielt der Wunsch nach einer solidarischen Gesellschaft eine wichtige Rolle.
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