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Selbstständige sind eine homogene Gruppe, deren Besonderheiten sich in einem Nebensatz regeln lassen

Bei Regelungen, die mit Arbeit und Erwerbstätigkeit zu tun haben, wird zunächst einmal an Angestellte und Beamte gedacht. Es ist schon erfreulich, wenn die Selbstständigen überhaupt mitgedacht und nicht ausgeschlossen werden, was vor allem bei Vergünstigungen oft der Fall ist. (Beispiele: Aktivrente, Inflationsausgleichsprämie).

Wenn an Selbstständige gedacht wird, dann oft in der Form, als gäbe es "die Selbstständigen" als eine homogene Gruppe, deren Besonderheiten sich in einem Nebensatz regeln lassen.

Tatsächlich sind die Unterschiede und damit Komplexität unter Selbstständigen viel größer als unter abhängig Beschäftigten, obwohl die Selbstständigen zahlenmäßig nur ein Bruchteil aller Erwerbstätigen darstellen.

Das wird am Beispiel der Altersvorsorge deutlich: Neben solchen Selbstständigen, die selbst vorsorgen gibt es rentenversicherungspflichtige Selbstständige, darunter solchen in der Künstlersozialkasse (KSK), Pflichtmitglieder in Versorgungswerken und der Altersvorsorge für Landwirte. Während Angestellte vor allem mit der gesetzlichen und Riesterrente vorsorgen, tun dies Selbstständige meist noch auf vielen anderen Wegen: Mit Immobilien, Rürup- und anderen privaten Lebens- und Rentenversicherungen, mit Wertpapierdepots, Banksparplänen, ihrem Betriebsvermögen, Stiftungen und so weiter.

Je nach Rechtsform, Mitarbeiterzahl, Einkommen, Vermögen, monatlichen Fixkosten usw. ergeben sich ganz andere Herausforderungen.

Beim VGSD halten wir es für eine gute Idee, vom Selbstständigen als "Arbeitgeber und -nehmer" in einer Person auszugehen, der/die grundsätzlich die gleichen Rechte und Pflichten haben sollte, wo die Verhältnisse vergleichbar sind. Diese Heuristik und der in ihr verankerte Gedanke der Gleichbehandlung kann einen weit tragen.

Aber natürlich unterscheiden sich Selbstständige in vielen Punkten auch fundamental von Angestellten. Die verdienen ab der erste Arbeitsstunde ein Gehalt. Selbstständige müssen erst mal die laufenden Fixkosten wieder hereinarbeiten, bevor am Monatsende etwas übrig bleibt. Schon wenn solche Unterschiede in der Gesetzgebung mitbedacht würden, würde das Vieles entscheidend verbessern, etwa bei Regelungen zum Elterngeld oder zur freiwilligen Arbeitslosenversicherung.

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