Dies sehen Politiker und Medien als gut belegt und es ist ein zentrales Argument für die geplante Einführung einer Rentenversicherungspflicht für Selbstständige. Tatsächlich wurde im Alterssicherungsbericht 2024 festgestellt, dass 4,4 Prozent der über 65-Jährigen, die zuvor selbstständig waren, auf Grundsicherung angewiesen sind, aber nur 2,1 Prozent der abhängig Beschäftigten. Zurückgeführt wird dies auf die fehlende Pflichtversicherung für Selbstständige und fragmentierte Erwerbsverläufe.
So weit so alarmierend. Richtig ist, dass die Streuung der Einkommen und damit auch der Vorsorge bei Selbstständigen größer ist als bei Angestellten. Es gibt mehr Selbstständige am unteren, aber auch am oberen Ende. Wer gut verdient, haut das Geld nicht auf den Kopf, sondern sorgt meist weit überdurchschnittlich vor.
Zur Wahrheit gehört auch, dass beim Alterssicherungsbericht zuletzt als Beamte und Angestellte Tätige mit meist durchgängiger Erwerbsbiografie mit solchen Personen verglichen werden, die zuletzt – vor Renteneintritt – selbstständig waren. Bei einem fairen Vergleich mit langjährig Selbstständigen würden sich vermutlich andere Zahlen als oben ergeben.
Der vergleichsweise hohe Wert von Grundsicherungsempfängern dürfte zu einem erheblichen Teil an einem Selektionseffekt liegen, nämlich dass in die Gruppe der "zuletzt Selbstständigen" auch solche Personen einfließen, die lange Phasen der Care-Arbeit, Teilzeitarbeit oder auch Arbeitslosigkeit erlebt haben oder im fortgeschrittenen Alter ihren Arbeitsplatz verloren und sich deshalb selbstständig machten (man denke an die Zeit der Ich-AG, in der Menschen dazu regelrecht gedrängt wurden).
Zweifellos gibt es selbstständige Tätigkeiten, die eher schlecht bezahlt sind und den Aufbau einer Altersvorsorge erschweren. Dazu gehören Künstler und Publizisten, selbstständig Lehrende, Kindertagespflegepersonen usw. Ihre Gemeinsamkeit: Sie gehören zu den rund 25 Prozent der Selbstständigen, die schon jetzt rentenversicherungspflichtig sind. Aber für die Höhe der Alterseinkommen kommt es eben nicht nur darauf an, wie man vorgesorgt hat (das würde eher für ETF-Sparpläne sprechen als für die gesetzliche Rentenversicherung), sondern auch wie viel man verdient hat und einzahlen konnte!
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