Dieses Irrtum ist auch unter Selbstständigen verbreitet. Tatsächlich achtet die Clearingstelle gar nicht darauf, wie viele Aufträge man sonst noch hat, sondern prüft immer einen einzelnen Auftrag. Diese auftragsbezogene Prüfung ist ein großes Problem.
Sie führt nicht nur dazu, dass die Zahl der Auftraggeber ignoriert wird. Ein Kriterium der Rentenversicherung ist zum Beispiel, ob ein unternehmerisches Risiko vorliegt. Dabei betrachtet sie aber nur den einzelnen Auftrag: Verdient man mehr oder weniger Geld, wenn zum Beispiel die Teilnehmenden an einem Kurs (un)zufrieden sind? Wenn sich besonders wenige (viele) anmelden?
Unsere Befragung zu den Statuskriterien ergab, dass 90 Prozent der Selbstständige keine solchen unmittelbar erfolgsabhängigen Verträge abschließen. Sie profitieren von großer Nachfrage und Zufriedenheit nicht direkt, sondern dadurch, dass sie erneut beauftragt, höher bezahlt, weiterempfohlen werden. Darauf achtet die Rentenversicherung bei ihrer rein auftragsbezogenen Prüfung nicht.
Auch ob man Mitarbeitende beschäftigt spielt nur dann eine Rolle, wenn diese in dem geprüften Auftrag zum Einsatz kommen. Ähnlich verhält es sich mit anderen Investitionen, sei es nun eine Weiterbildung oder das Pferdegestüt eines Stuntman.
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