Aufgrund dieses Vorurteils ignorieren viele Politiker die unfaire Beitragsbemessung von Selbstständigen in der gesetzlichen Krankenversicherung, obwohl diese ein zentrales Problem darstellt und diese in Verbindung mit der Einführung einer Rentenversicherungspflicht zu einem starken Rückgang der Gründungen führen könnte.
Tatsächlich sind 66 Prozent aller Selbstständigen (inklusive Arbeitgeber/innen) freiwillig gesetzlich krankenversichert und sogar 72 Prozent der Solo-Selbstständigen. Zum Vergleich: Nur 7 Prozent der Beamt/innen sind gesetzlich versichert, 93 Prozent privat. Das obige Urteil trifft also viel eher auf Beamte als auf Selbstständige zu.
Tatsächlich können sich – theoretisch – alle hauptberuflich Selbstständigen privat versichern, ohne vorgegebenes Mindesteinkommen. Aber das müssten sie sich erst einmal leisten können. Ebenso wie bei Angestellten macht eine private Krankenversicherung finanziell nur dann Sinn, wenn man ein verlässliches, hohes Einkommen hat (also auch in der gesetzlichen Krankenversicherung den Höchstbeitrag bezahlen müsste) und keine Familie / Kinder hat oder plant (diese wären bei einer privaten Krankenversicherung separat zu versichern).
Deshalb versichert sich die große Mehrheit der Selbstständige "freiwillig" gesetzlich – was mit einer erheblichen Schlechterbehandlung gegenüber den pflichtversicherten Angestellten verbunden ist, insbesondere mit einer höheren Beitragsbemessung. Die Selbstständigen (mit Ausnahme von Künstlern und Publizisten) zahlen den Arbeitgeber- und -nehmeranteil, was in Ordnung ist, weil sie ja (bezogen auf sich selbst) beides in einer Person sind. Das Problem ist, dass sie diese rund 40 Prozent Beiträge auf eine deutlich höhere Bemessungsgrundlage zahlen müssen als Arbeitgeber und -nehmer. Die Gründe dafür sind in diesem viel diskutierten Beitrag erläutert: www.vgsd.de/beitrag-p…link/63663
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