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Die Selbstständigen wollen/müssen im Alter ohnehin weiterarbeiten

Tatsächlich liegt der Anteil der Selbstständigen oberhalb des Rentenalters aber bei gut einem Drittel – unter den Erwerbstätigen insgesamt dagegen nur bei 8,4 Prozent. Diese Zahlen waren einer der zentralen Gründe, Selbstständige von der Aktivrente auszuschließen: "Die arbeiten ja sowieso weiter," hieß es mehr oder minder wörtlich in der Gesetzesbegründung. Und bei so vielen Selbstständigen im Rentenalter kann man natürlich auch viel Geld sparen, wenn man sie von dem Steuervorteil ausschließt.

Allerdings besteht das Drittel der Erwerbstätigen, das im Alter die Selbstständigkeit wählen, nicht nur aus Selbstständigen, die weiterarbeiten. Oft handelt es sich um Angestellte oder auch Beamte, die im Alter selbstbestimmt arbeiten wollen. Oft geht es bei den Tätigkeiten im Alter zudem um Tätigkeiten wie etwa Coaching, die bevorzugt selbstständig ausgeübt werden.

Für Selbstständige endet das Arbeitsleben zudem nicht arbeitsvertraglich vereinbart mit dem 67. Geburtstag. Sie arbeiten (oft schon vorher) etwas weniger und reduzieren nach und nach ihre Arbeitslast – behalten dabei das gerade im Alter wichtige Gefühl, gebraucht zu werden und in Kontakt zu bleiben.

Es gibt tatsächlich auch wenige Selbstständige (aber auch Arbeitnehmer), die im Alter aus finanziellen Gründen weiterarbeiten müssen. Oft handelt es sich um solche, die zuvor pflichtweise in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen mussten und sich auf diese Rente verlassen haben. Ich finde es zynisch, gerade sie von den Vorteilen der Aktivrente auszuschließen, obwohl für sie jeder Euro zählt – zudem ist bei einem niedrigen Einkommen der Steuervorteil und damit die Kosten nicht sonderlich hoch.

Wer immer und auch im Alter gut verdient hat, hat durch die Aktivrente dagegen einen Steuervorteil von bis 920 Euro monatlich. Auch wenn sich viele Selbstständige ihren Kunden gegenüber verpflichtet fühlen, etwa weil sie der letzte Arzt in einer kleinen Gemeinde auf dem Land sind, glaube ich, dass viele das Ausmaß der steuerlichen Ungleichbehandlung als so unfair ansehen, dass er bei ihnen zum Entschluss führen könnte, die Selbstständigkeit früher als eigentlich geplant aufzugeben. Die Aktivrente könnte deshalb schlimmstenfalls dazu führen, dass sie mehr Selbstständige zum früheren Aufhören veranlasst als Angestellte zum Weiterarbeiten. Dann hätte man aber genau das Gegenteil von dem erreicht, was man mit der Aktivrente bezweckt hat.

Selbstständige arbeiten nicht automatisch im Alter weiter und sollten deshalb bei der Aktivrente berücksichtigt werden!

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