Das ist aus meiner Sicht falsch für diejenigen unter uns, die als Einzelselbstständige, insbesondere Freelancer, "hochpreisig" Leistungen anbieten und verkaufen können. Vielmehr gilt, dass diese Kategorie von Selbstständigen nach dem Tanz auf der Klinge gerade bzw. ab dem 01.01.2027 hochoffiziell den finalen Dolchstoß bekommen werden.
Der Anlass:
Kündigungsschutz für sogenannte Hochverdiener
Die Existenzberechtigungen von vielen Selbstständigen werden durch die staatlichen Institutionen stringent nach dem archetypischen Muster der Opferung: "Separieren, Abwerten, Verurteilen, Töten" ... sterben.
Wo wir stehen:
Separieren: ist erfolgt
Abwerten: ist erfolgt
Verurteilen: erfolgt gerade
Töten: kommt gleich
Separieren (was die DRV erzwingt):
Abwerten (was der Staat/DRV dem Auftraggeber suggerieren könnte):
Vielleicht ist der Selbstständige gar nicht selbstständig, dann verstößt Ihr gegen Gesetze, wenn ihr ihn beauftragt und müsstet dafür bezahlen.
Traut ihm nicht, wenn er sagt, er sei selbständig, denn das stimmt oft nicht (warum lügt er?)
Wenn er von Euch separiert arbeitet, könnt ihr ihn gar nicht kontrollieren, was er macht und was er fakturiert (lügt er?)
Wenn er sein Handwerk wirlich gut versteht, könnte er seine Leistungen auch im Festpreis anbieten, er muss auch mal ein Risiko eingehen können (kann er das oder braucht er Geld und Sicherheit?)
Verurteilen (was die DRV androht):
Wenn ihr als Auftraggeber diese (Schein?)Selbstständige wissentlich trotzdem beauftragt, um daraus einen Vorteil zu nutzen, macht ihr Euch strafbar, ich habe Euch gewarnt!
Töten (neu, der Dolchstoß von hinten, durch den Staat, nicht durch die DRV):
Liebe Auftraggeber,
warum lasst ihr Euch auf dieses Konstrukt, dieses komplizierte Konstrukt von Zusammenarbeit mit diesen Selbstständigen ein?
Macht Ihr das nur, weil Ihr diese Skills braucht, weil ihr diese Skills nicht gut intern besetzen könnt, und diese Selbständigen das ausnutzen?
Wir (die Politik) haben uns etwas für Euch (Auftraggeber, Unternehmen) ausgedacht:
Die Bundesregierung hat im Rahmen eines umfassenden wirtschaftlichen Reformpakets beschlossen, den gesetzlichen Kündigungsschutz für sogenannte Hochverdiener ab dem 1. Januar 2027 spürbar zu lockern. Arbeitgeber erhalten damit die gesetzliche Option, Arbeitsverhältnisse im obersten Gehaltssegment gegen eine vertraglich vereinbarte Abfindung leichter aufzulösen, statt langwierige Kündigungsschutzprozesse um die Weiterbeschäftigung führen zu müssen. Das gilt insbesondere für Angestellte mit einem Jahreseinkommen über dem 1,75-Fachen der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) der allgemeinen Rentenversicherung. Basierend auf den aktuellen Werten für 2026 entspricht dies einer Einkommensschwelle von rund 177.450 Euro brutto pro Jahr (bzw. knapp 180.000 Euro inklusive Boni/Zulagen).
Was Ihr jetzt dürft, lieber Auftraggeber, ab dem 01.01.2027:
Stellt doch einfach die Scheinselbstständigen ein, ohne etwas befürchten zu müssen. Und wenn ihr sie nicht mehr braucht, könnt ihr sie einfach rausschmeißen. Kein Kündigungsschutz mehr. Und ihr könnt sie so tief in Euer Unternehmen einbinden wie ihr wollt. Und endlich könnt ihr ihnen Weisungen erteilen. Ist das nicht super?
Der Nutzen für den Staat:
Endlich zahlen die ehemaligen Selbstständige in alle Kassen und Institutionen ein.
Betriebsausgaben gibt es nicht mehr, Weiterbildungen, Dienstwagen, interne Projekte sind Hobbies der ehemaligen Selbstständigen, wir können noch mehr Verdienst besteuern.
Um Anrechnung von privater Vorsorge und all diese Sonderthemen brauchen wir uns nicht mehr zu kümmern.
Und niedrigpreisige Sebständige frühstücken wir dann anders ab, die werden fest und rückwirkend zwangsangestellt.
Ich glaube nicht, dass wir Einzelselbstständigen das noch lange überleben werden.
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