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Abzug der tatsächlichen KV/PV- und RV-Beiträge beim Wohngeld durch Verdoppelung der Pauschalen bei Selbständigen

Die KV/PV-Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung/Pflegeversicherung steigen und steigen. Es gibt auch Solo-Selbständige, die aufgrund von Krankheit, Behinderung, Alleinerziehend-Sein o. a. nur geringe Einkünfte aus selbständiger Arbeit erzielen können. Wenn sie Wohngeld beantragen, werden bei der Einkommensberechnung nur 10 % pauschal für KV/PV und 10 % für RV vom Einkommen abgezogen - auch wenn Selbständige inzwischen rd. 21 % KV/PV bezahlen müssen und der Beitragssatz für die RV bei 18,6 % liegt. Damit wird von 80 % vom Brutto ausgegangen, obwohl tatsächlich nur rd. 60 % verfügbar sind: dem Selbständigen wird pauschal ein viel zu hohes Einkommen zugerechnet. Ergebnis: kein oder viel zu wenig Wohngeld. Es muss endlich Schluss sein mit dieser Benachteiligung gegenüber Arbeitnehmern, bei denen das mit 10 % noch realistisch ist. Bei anderen Leistungen (Leistungen sind keine Almosen, sondern Rechtsansprüche) werden die tatsächlich zu bezahlenden Beiträge berücksichtigt - z.B. beim Bafög und sogar beim Bürgergeld. Nur beim Wohngeld scheint die Benachteiligung der Selbständigen in Stein gemeißelt. Damit muss Schluss sein.

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Elke Büttner
  • 2 Abstimmende
  • 5 von bisher 15725 Stimmen erhalten
  • Platz 56 von 72
  • Letzte Stimme vergeben 21.10.2025

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