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Werde ehrenamtlicher Sozialrichter in Bayern

In Bayern haben wir die Möglichkeit, Mitglieder, die wir gut kennen, als ehrenamtliche Richter für Sozial- und Landessozialgerichte vorzuschlagen.

Dies geschieht über die Arbeitgeberseite. Voraussetzung ist deshalb, dass du selbst "regelmäßig oder in gewissen Zeiten des Jahres" einen sozialversicherungspflichtigen Mitarbeiter (mehr als 520 Euro brutto pro Monat) beschäftigst, also Arbeitgeber bist (weitere Voraussetzungen siehe unten). Auch ein Mitarbeiter von dir mit Personalverantwortung kann theoretisch Richter werden.

Der jeweils andere ehrenamtliche Richter wird vom DGB bzw. dem Sozialverband vdk benannt, also von Arbeitnehmerseite.

Leider haben wir keine Möglichkeit, Solo-Selbstständige als Richter vorzuschlagen, mögen sie auch noch so qualifiziert sein.

Der Sach- und gesunde Menschenverstand von Selbstständigen wird in bayerischen Sozialgerichten benötigt, zum Beispiel bei Verfahren, bei denen es um Scheinselbstständigkeit geht.

Ehrenamtliche Richter haben die gleichen Rechte wie Berufsrichter. Du darfst den Parteien Fragen stellen und hast bei der Urteilsfindung gleiches Stimmrecht wie der Berufsrichter. Für das Ehrenamt erhältst du keine Vergütung. (Fahrtkosten, Aufwendungen und Verdienstausfall werden jedoch bis zu einer bestimmten Höhe erstattet: Bis 30 Euro/Stunde, 30 Cent/Kilometer etc.)

Kategorie
Gremien-Arbeit
Ort
Bayern (ohne M, N), München und Nürnberg
Zeitaufwand

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Zeitaufwand

Mehrere Tage pro Jahr: Die Berufung erfolgt für fünf Jahre (eine Verlängerung ist möglich und üblich, aber natürlich freiwillig). Pro Jahr musst du im Schnitt mir vier Verhandlungsterminen rechnen. Eine vorzeitige Beendigung ist unter bestimmten Umständen möglich.

Voraussetzungen

  • Es ist erforderlich, dass du mindestens einen Arbeitnehmer "regelmäßig oder in gewissen Zeiten des Jahres" sozialversicherungspflichtig (> 450 Euro) beschäftigst.
  • Deutsche Staatsangehörigkeit: Du bist in Deutschland zur Bundstagswahl berechtigt.
  • Wohnsitz oder Arbeitsort sind in Bayern.
  • Du bist 25 Jahre oder älter.
  • Du bist VGSD-Vereinsmitglied.
  • Es liegen keine anderen Ausschlussgründe (z.B. bestimmte Vorstrafen) vor.
  • Juristische Kenntnisse bzw. Interesse an rechtlichen Sachverhalten schaden natürlich nicht. Du brauchst aber keinerlei Prüfung oder Nachweis erbringen. Wichtig ist deine Berufs- und Lebenserfahrung, z.B. bei der Beurteilung der Glaubwürdigkeit von Aussagen. Der Berufsrichter stellt dir sein Fachwissen zur Verfügung, beantwortet deine Fragen und leitet dich durch den Prozess.

So geht es im Detail

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