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Darauf kommt es an So hältst du die Frist bei Beantragung des Gründungszuschusses ein

Die Kommentarfunktion auf unserer Website erfreut sich großer Beliebtheit und macht allmählich unserer XING-Gruppe Konkurrenz. Das zurzeit meistdiskutierte Thema: Was ist eigentlich entscheidend dafür, dass mein Antrag auf Gründungszuschuss noch als rechtzeitig gestellt gilt? Ist es das auf den Gründungszuschuss-Antrag aufgedruckte Datum der Antragstellung, der Termin, den ich bei der Anmeldung beim Gewerbe- bzw. Finanzamt als Gründungsdatum angebe, oder der Tag, an dem ich meine Unterlagen vollständig abgebe?

Antrag auf Gründungszuschuss vor der Gründung beim Arbeitsamt abholen

Erschwerend kommt hinzu, dass die Deadline, also das Inkrafttreten des Gesetzes nicht klar ist, weil niemand genau sagen kann, wann das „Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt“ vom Bundespräsidenten unterschrieben und daraufhin veröffentlicht wird.

Datum der Gründung ist entscheidend

Die Berater bei den Arbeitsagenturen sind sich selbst nicht ganz einig: In den vergangenen Wochen hatten wir es mehrfach mit verunsicherten Gründungswilligen zu tun, deren Arbeitsberater ihnen gesagt hatten, sämtliche Unterlagen müssten zum Zeitpunkt des Inkrafttretens vorliegen, nur dann greife das alte Recht. Das ist so allerdings nicht richtig: „Maßgebend ist das Datum der Gründung“ antwortet die Pressestelle der Bundesagentur auf unsere diesbezügliche Frage und bestätigt damit unsere langjährige Erfahrung.

Was bedeutet das konkret?

Das Gründungsdatum ist das Datum, das du in deiner Gewerbe- bzw. steuerlichen Anmeldung als solches angibst. Als Gewerbetreibender musst du die Gründung beim Gewerbeamt melden, als Freiberufler gehst du direkt zum Finanzamt und meldest deine Gründung steuerlich an. Ein Diskussionsteilnehmer hat sogar herausgefunden, dass bei dem für ihn zuständigen Gewerbeamt eine Rückdatierung des Gründungsdatums möglich ist, und geht nach Rücksprache mit der Arbeitsagentur davon aus, dass er sozusagen nach Inkrafttreten des Kürzungsgesetzes rückwirkend gründen kann.

Tipp: Wir halten eine Rückdatierung allerdings für angreifbar und raten im Zweifelsfall dazu, lieber einige Tage früher zu gründen, um auf der sicheren Seite zu stehen.

Agentur für Arbeit schnellstmöglich über Selbständigkeit informieren

Sobald du deine Selbständigkeit angemeldet hast, musst du deine Agentur für Arbeit über diesen Schritt informieren, denn mit der hauptberuflichen Gründung gilt die Arbeitslosigkeit als beendet. Die Agentur wird dir deshalb postwendend einen Aufhebungsbescheid über das Arbeitslosengeld schicken und die Zahlungen einstellen. Weise die Arbeitsagentur bei dieser Gelegenheit darauf hin, dass du den Antrag auf Gründungszuschuss kurzfristig nachreichen wirst. Dein Berater wird in aller Regel Verständnis dafür haben, dass du dir den bisherigen Gründungszuschuss sichern willst, aber noch etwas Zeit benötigst, um den Businessplan zu erarbeiten. Wenn er dabei die Darstellung in diesem Artikel bestätigt, ist das sicherlich beruhigend für dich.

Vor Gründung Antrag auf Gründungszuschuss abholen

Noch vor der Gründung musst du den Antrag auf Gründungszuschuss bei der Agentur für Arbeit abgeholt haben (Datum der Abholung wird von der Arbeitsagentur eingedruckt), das ist eine zwingende Voraussetzung dafür, dass du überhaupt Anspruch auf Gründungszuschuss hast. Zudem musst du zum Zeitpunkt der Gründung mindestens einen Tag arbeitslos gewesen sein, wobei eine Sperrzeit ebenfalls als Arbeitslosigkeit zählt. Abholen und Anmelden lassen sich relativ schnell erledigen, es handelt sich um rein formale Akte.

Etwas länger dauern kann es, bis du den Antrag vollständig abgeben kannst, denn in der Zwischenzeit musst du deinen Businessplan schreiben, ihn von einer fachkundigen Stelle begutachten lassen und weitere Voraussetzungen erfüllen. Eine nachträgliche Abgabe kommt häufig vor, manche Gründer lassen sich damit sogar mehrere Monate Zeit. Allerdings bedeutet das: Du erhältst bis zur Abgabe und Bewilligung weder Arbeitslosengeld noch Gründungszuschuss und hast auch erst dann letzte Gewissheit, dass die Förderung bewilligt wird. Außerdem belasten du dich mit dem Schreiben des Businessplans, während du ja eigentlich alle Energie für den Aufbau der Selbständigkeit benötigst. Und wenn deine Selbständigkeit sich nicht so positiv wie erhofft entwickelt, stellt dies die Tragfähigkeit deines Businessplans in Frage. Vor allem aber riskierst du angesichts der Gesetzesänderungen, dass dein Antrag sehr viel kritischer geprüft wird und er – ob zu Recht oder nicht – mit dem Hinweis auf die allgemeinen Einsparungen zunächst einmal abgelehnt wird.

Businessplan am besten vor Beginn der Selbstständigkeit abgeben

Wir empfehlen deshalb dringend, den Businessplan schnellstmöglich in einer genehmigungsfähigen Version zu erstellen und einzureichen. Es hindert dich schließlich niemand daran, den Plan nachträglich noch weiter zu verbessern.

Tipp: Hole den Berater nicht erst ins Boot, wenn der Businessplan fertig geschrieben ist, sondern nutze ihn als Sparringspartner, der dich beim Schreiben begleitet, motiviert und dir Anregungen gibt, die du gleich einbauen kannst. Das beschleunigt das Schreiben des Businessplans ungemein. Wir empfehlen bundesweit erfahrene Gründungsberater ZZZ, die dich gerne unterstützen. Mit dem Berater kannst du die genaue zeitliche Vorgehensweise auch ganz individuell besprechen und so Fallstricke vermeiden. Vielleicht kommst du im Gespräch auch zu dem Ergebnis, dass du dir lieber noch etwas mehr Zeit mit der Gründung lassen solltest, um dann ganz entspannt und gut vorbereitet zu einem späteren Zeitpunkt Gründungszuschuss zu beantragen.

Fazit: Noch ist es Zeit, sich den Gründungszuschuss in seiner alten Form zu sichern. Um die formalen Voraussetzungen zu erfüllen, genügt es, rechtzeitig den Antrag auf Gründungszuschuss abzuholen und die Selbständigkeit anzumelden. Erstelle dann begleitet von einem erfahrenen Berater möglichst schnell deinen Businessplan und reiche diesen ein. So hast du die besten Chancen auf den Businessplan in seiner bisherigen Form.

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