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§ 127 - Muss ich diese Übergangsregelung unterschreiben?

1 Person fragt sich das

Zustimmung zur Inanspruchnahme der Übergangsregelung nach § 127 SGB IV - ein Unternehmen, für das ich ab und zu als "freie Lehrkraft" tätig bin (EDV Trainerin), will unbedingt, dass ich diese Erklärung unterschreibe. Muss ich das tun? Ich bin für ca. 8 andere Unternehmen und Organisationen als freie Lehrkraft tätig, niemand wollte diese Erklärung von mir. Ich bin selbstredend und verpflichtet, in die gesetzliche Rentenversicherung einzubezahlen und zahle komplett für meine gesetzliche Krankenversicherung.
Gibt es andere, die diesen Text kennen?

"Erklärungen:
Übereinstimmende Vertragsgestaltung
Ich bestätige, dass bei Abschluss des Honorarvertrags zwischen der xxxx als Auftraggeber und mir als Auftragnehmer ausdrücklich von einer selbständigen Tätigkeit ausgegangen wurde. Eine persönliche sowie wirtschaftliche Abhängigkeit meinerseits vom Auftraggeber war und ist nicht vorhanden. Dies ergibt sich aus der vertraglichen Vereinbarung.
Zustimmung zur Übergangsregelung
Hiermit erkläre ich gegenüber dem Vertragspartner und den Sozialversicherungsträgern
gem. § 127 Abs. 1 SGB IV:
Ich stimme zu, dass bis zum 31.12.2026 keine Versicherungs- und Beitragspflicht aufgrund eines möglichen Beschäftigungsverhältnisses eintritt. Diese Zustimmung umfasst alle Tätigkeiten im Rahmen des oben genannten Vertragsverhältnisses, unabhängig davon, ob bereits ein Feststellungsbescheid vorliegt oder nicht.

Rechtsfolgen
Die Zustimmung führt dazu, dass keine rückwirkenden Beitragsnachforderungen durch die Sozialversicherungsträger erfolgen. Die Fiktion der Selbständigkeit gilt auch bei späteren Betriebsprüfungen oder Statusfeststellungsverfahren.

Widerrufsvorbehalt
Die Zustimmung ist bis zum 31.12.2026 unwiderruflich, es sei denn, gesetzliche Änderungen erfordern eine Anpassung. Ein Widerruf würde die Anwendung der Übergangsregelung rückwirkend ausschließen."

Ich bin bereits in Rente (45 Jahre eingezahlt, vorgezogene Rente und arbeite weiter freiberuflich in geringerem Maß), zahle nach wie vor in die Rentenversicherung ein und bezahle meine Krankenversicherung.

Danke für eine Info.

Annette Mnich-Hahn
Annette Mnich-Hahn
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