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An wen/ welche Stelle wende ich mich ,wenn ich eine Corona Rückzahlungsaufforderung erhalten habe ,welche scheinbar unrechtmäßig und unter Zeitdruck kurzfrisstig zurück gefordert wird!!!

2 Personen fragen sich das

Corona Rückzahlungsforderung - erstmalig erhalten ,soll bis zum 17.03.26 gezahlt werden - Rückforderung aus dem Jahr 2023, ohne Hinweis um welche Forderung es sich detailiert handelt - ohne Begründung oder ersichtliche Abrechnung

Daniel Klein
Daniel Klein
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1 Antwort

Akzeptierte Antwort

Es gibt eine super Hilfe Gruppe auf facebook. Würde erstmal direkt formlos Widerspruch einlegen und hinweisen, dass die Begründung alsbald folgt.

Ana Berkenhoff
Ana Berkenhoff
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