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Anmeldung einer Freiberuflichen bzw. künstlerischen Tätigkeit?

1 Person fragt sich das

Ich möchte die Form meiner Nebenselbständigkeit ändern und wollte mich in diesen Zusammenhang noch einmal beraten lassen um für mich die beste Form der Anmeldung zu finden. Ich bin Angestellt, Studentin und Nebenselbständig als Töpferin. Ich habe einen kleinen Werkstattteil in einer Gemeinschaftswerkstatt mit Laden. Dies ist für mich eher ein „Hobbyraum“ in dem ich Einzelstücke und kleine Serien herstelle. Ich verkaufe zwar Sachen im Laden und habe auch mal an einen Markt mit teilgenommen letztes Jahr aber das Ganze ist Momentan nicht als gewinnbringendes Geschäft angelegt und dies soll es die nächsten Jahre auch nicht werden. Die Gemeinschaft der Werkstatt ist über einen Verein organisiert und die anderen Mitglieder sind ebenfalls Selbständig. (hier der Link zur Werkstatt: www.mailaden-keramik.de­). Beim Gespräch hat sich herausgestellt, dass jeder unterschiedlich angemeldet ist.

Außerdem gebe ich regelmäßig Töpferkurse über das Bezirksamt auf Honorarbasis. Damit verdienen ich nicht ganz die Hälfte meines Geldes. Die größere Teil kommt durch meine Festanstellung (24h). Zusätzlich möchte ich dieses Jahr wieder mit professionellen Tanzauftritten anfangen und dies in den nächsten Jahren auch mehr fokussieren um damit einen großen Teil meines Geldes zu verdienen.

Ich habe mein Gewerbe zunächst erstmal gekündigt zum Ende des letzten Jahres. Ich möchte alles gemeinsam wieder anmelden unter einem „Hut“. Ziel wäre es in drei Jahren nach meinem Studium der Soziale Arbeit, in die Künstlersozialkasse zu kommen. Ein Vereinsmitglied der Gemeinschaftswerkstatt, ebenfalls Sozialarbeiterin und Nebenselbständig als Töpferin, ist als Freiberuflerin gemeldet, bzw. gibt es als künstlerische Tätigkeit an und Erwachsenbildung (Töpferkurse).

Wie genau muss ich mich da wo anmelden und was muss ich bei der Steuererklärung beachten?

Susanne Illgen
Susanne Illgen
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1 Antwort

Akzeptierte Antwort

Grundsätzlich musst du alle Einkünfte in deiner Steuererklärung angebe. Die Einordnung der Einkunftsart ist hierbei sehr wichtig. Sobald du hõhere Gewinne erzielt ist das im Hinblick auf die Gewerbesteuer von Bedeutung. Man müsste genau prüfen, ob die Tätigkeit als Töpferin als freiberufliche Tätigkeit eingestuft werden kann. Daher vor der Erstellung der ersten Steuererklärung in diesem Zusammenhang fachkundige Beratung einholen.

Ilona Nitzsche
Ilona Nitzsche
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