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Bekommt man nach Prüfung der Corona Soforthilfe durch die IBB in Berlin einen Bescheid?

2 Personen fragen sich das

Am 31. März habe ich in Berlin die Corona Soforthilfe für Soloselbstständige aus dem Landesprogramm (bis 5000) beantragt und Anfang April erhalten. Ich bin Autorin mit vielen Aufträgen im Kulturbereich, oft in Zusammenhang mit Veranstaltungen.
Im Juni 2021 erhielt ich von der Investitionsbank Berlin IBB die Nachricht, zu einer Prüfung ausgewählt zu sein, mit Auffforderung meine Einnahmen/Ausgaben aufgeschlüsselt nach Monaten für April bis Sept 20 einzureichen plus einige weitere Angaben. Einreichdatum war mit genehmigter Verlängerung im August 2021.

Im Januar 2022 erhielt ich eine Mail der IBB Berlin mit der Aufforderung noch weitere Angaben einzureichen. Begründung war auf Nachfrage, dass sich die Bestimmungen seither geändert hätten. Erbeten wurde noch eine Einnahmen/Ausgabenübersicht für das erste Quartal 20. Eingereicht hat mein Steuerberater dies am 31.März 2022.

Seither habe ich von der IBB nichts mehr gehört. Ich frage mich nun, ob man in jedem Fall einen Schlussbescheid erhält. Oder ob nur Nachricht kommt, wenn eine Rückforderung gestellt wird. Hat jemand Erfahrung?

Tina Veihelmann
Tina Veihelmann
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2 Antworten

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Vielen Dank. Das ist nur nicht die Antwort auf meine Frage. Wie geschildert, habe ich bereits - vor eineinhalb Jahren- die geforderten Zahlen eingereicht. Meine Frage ist, ob man nach abgeschlossener Prüfung in jedem Falle einen Bescheid erhält oder nur im Falle einer Rückforderung.

Mit freundlichen Grüßen! Tina Veihelmann

Tina Veihelmann
Tina Veihelmann
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Akzeptierte Antwort

Die Berechnung der Überkompensation/Überzahlung, zwischen bei Antragstellung errechneter Prognose des Liquiditätsengpasses und dem tatsächlich dann eingetretenen von April bis Juni 2020, hatte und hat jeder selbst grundsätzlich unaufgefordert durchzuführen und die Überzahlung zurück zu zahlen.
Die Rückzahlfrist wurde nun wegen erheblich zu geringer Rückzahlungen verlängert bis zum 30.06.2023.

Die Überprüfungen der Berechtigungen der Soforthilfe nach Grund (also ob überhaupt) und Höhe, können - wie es im Antrag stand und in den Bescheiden - von den Investitionsbanken, den Finanzämtern und der EU, erfolgen binnen 10 Jahren.
Ein etwaiger Rückzahlungsbescheid kann mithin noch ergehen, bis rund 31.12.2030, sollten die Überzahlungen nicht bis 30.6.23 zurück sein in korrekter Höhe.

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