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Berücksichtigung der Neustarthilfe bei der Beitragsberechnung zur GKV bei der AOK

1 Person fragt sich das

Hallo,
aktuell stehe ich in Kommunikation mit der AOK in Hinblick auf die Berücksichtigung der Neustarthilfen als Teil meiner Einkünfte (nicht irgendeine der anderen Coronahilfen - es geht nur um die Neustarthilfen). Die Neustarthilfe war eine "steuerbare" Hilfe - doch wie das Wort schon sagt, beschreibt dies nur die Berücksichtigung bei der Einkommensteuer. Für die gesetzlichen Krankenkassen gab es Anfang 2020 ein Rundschreiben, welches sich jedoch allgemein auf "Corona-Soforthilfen" bezog - die etwas anders gestrickte Neustarthilfe kam erst später.
Ist jemand auch freiwillig versichert bei der AOK und hat Neustarthilfe erhalten? Wie wurde bei Euch seitens der AOK damit umgegangen?
Ich bin mir absolut sicher, dass ich damals (alles ist ja schon 2-3 Jahre her) auf der Website der AOK einen Beitrag gelesen habe, wo für ausschließlich die Neustarthilfen sinngemäß "werden von der AOK nicht als Einkommen angesehen" formuliert wurde. Habe ich damals zur Kenntnis genommen, mich über die AOK gefreut - den Artikel natürlich bzw. blöderweise nicht abgespeichert. Nun ist im Netz nichts mehr zu finden.
Hier im Frage-Forum hatte jemand seine Situation mit der TK geschildert - auch diese hatte damals formuliert, die Neustarthilfen nicht in die Berechnung mit einbeziehen zu wollen.
Vielen Dank für Ihre/Eure Hilfe.

Alexander
Alexander
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2 Antworten

Akzeptierte Antwort

Wie Kerstin bereits als Kommentar schrieb, die Neustarthilfen gelten / galten als Betriebseinnahme, also gewinnerhöhend. Spätere Rückzahlungen entsprechend auch als Betriebsausgabe (gewinnreduzierend). Daher spielen sie bei der Beitragsberechnung eine Rolle. Es wurde gesetzlich nicht festgelegt, dass sie bei der Beitragsberechnung keine Rolle spielen.

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Akzeptierte Antwort

Hallo Alexander,

das ist ein sehr schwieriges Unterfangen, da die gesetzlichen Krankenversicherungen dazu übergehen und bei einer freiwilligen Mitgliedschaft sämtliche Einkünfte zur Beitragsberechnung heranziehen. Das ist auch der Grund, warum Sie jedes Jahr Ihren Einkommensteuerbescheid vollständig einreichen müssen. Sie sollten sich ein anderes System anschauen, welches genau diese Einkünfte nicht berücksichtigt und weniger Stress gibt.

Michael Zivcic
Michael Zivcic
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