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Nach Betriebsprüfung beim Auftraggebers: Soll ich den DRV-Fragebogen zur Selbstständigkeit ausfüllen? Wenn ja, wie mache ich es richtig?

1 Person fragt sich das

Bei einem Kunden von mir gab es eine Betriebsprüfung und nun hat die Deutsche Rentenversicherung (DRV) ein paar Fragen an mich. Es geht um die „sozialversicherungsrechtliche Beurteilung im Rahmen der Betriebsprüfung nach §28p Abs.1 Viertes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IV)“

Ich habe einen 8-seitigen Fragebogen erhalten, den ich „aufgrund meiner Mitwirkungspflicht“ innerhalb von 14 Tagen ausgefüllt zurückschicken soll.

Die Fragen zielen natürlich darauf ab, ob eine Scheinselbständigkeit vorliegen könnte, bzw. sie wird eigentlich schon unterstellt. (Fragen nach vorgegebenen Einsatzzeiten, Betriebsmitteln, anderen Kunden etc.)

Wie gehe ich am besten mit der Geschichte um?

Es widerstrebt mir zum Beispiel, der Rentenversicherung mitzuteilen, mit welchen anderen Firmen ich arbeite.

Sollte ich generell den Fragebogen ausfüllen, oder ist es sinnvoller, einen Widerspruch gegen das Verfahren einzureichen? Sollte ich am besten direkt mit einem Anwalt Kontakt aufnehmen?

Was könnt ihr mir raten?

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1 Antwort

Akzeptierte Antwort

Ein Widerspruch gegen das Verfahren insgesamt ist nach meinem Verständnis (ich bin nicht Anwalt, vgl. Disclaimer unten) nicht möglich, sondern es kann nur gegen den resultierenden Bescheid eingelegt werden. Zwar kann ein Statusfeststellungsverfahren von dir oder vom Auftraggeber angestoßen werden, aber die Deutsche Rentenversicherung kann das auch selbst tun und du hast da bestimmte Mitwirkungspflichten, über die die DRV im Anschreiben üblicherweise auch informiert.

Ich gehe davon aus, dass sowohl der Auftraggeber als auch du das gemeinsame Ziel haben, dass die Selbstständigkeit bestätigt wird. Der Auftraggeber trägt dabei das weitaus höhere Risiko, was z.B. Nachzahlungen betrifft. Andererseits geht es ja in der Regel auch darum, dass eine erfolgreiche und bewährte Zusammenarbeit fortgesetzt werden kann. Achtung: Das Ergebnis eines Statusfeststellungsverfahrens kann auch darin bestehen, dass du zwar selbstständig bist, aber z.B. als Trainer oder als arbeitnehmerähnlich Selbstständiger (> 5/6 des Kalenderjahresumsatzes mit einem Kunden) Pflichtmitglied in der Rentenversicherung. Dann würde es u.U. zu Nachzahlungen für das laufende und die letzten vier Jahre kommen, die du allein tragen musst. Diese Sachverhalte lassen sich aber normalerweise ausschließen, wenn sie nicht vorliegen.

Ich persönlich würde zeitnah auf deinen, von der DRV geprüften Auftraggeber zugehen. So wie ich es verstehe, seid ihr ohnehin schon im Gespräch über das Thema, denn du hast von ihm über die Betriebsprüfung erfahren. Die Fragen der DRV sind leider häufig missverständlich formuliert und ihre rechtlichen Konsequenzen kann man als Laie oft nicht absehen.

Das gilt für den inzwischen 9-seitigen Standardfragebogen und erst Recht für eventuelle Zusatzfragen, die der Prüfer nachträglich stellt. Diese sind je nach Region und Branche ganz unterschiedlich und oft SEHR missverständlich, so dass man schon mal "ja" antwortet, wenn es eigentlich wahrheitsgemäß "nein" heißen müsste, einfach weil man die Frage als Laie nicht verstanden hat (Fachbegriffe, doppelte Verneinungen usw.).

Vielleicht macht es vor diesem Hintergrund Sinn, den von dir vorläufig ausgefüllten Fragebogen dem Auftraggeber zukommen zu lassen und ihn zu fragen, ob sich euer Verständnis von Fragen und Antworten deckt. Vielleicht hat der Auftraggeber auch bereits einen (idealerweise auf Sozialrecht spezialisierten) Anwalt mit Erfahrung mit Statusfeststellungsverfahren beauftragt. (Dieser Anwalt dient natürlich den Interessen des Auftraggebers, ich gehe hier davon aus, dass es dieselben sind, vgl. aber oben).

Wenn ihr ein gemeinsames Ziel verfolgt, ist es sicher nicht von Schaden, wenn eure Antworten keine Widersprüche enthalten. Das erspart euch und auch der Rentenversicherung Nachfragen.

Falls dein Auftraggeber (oder du) einen erfahrenen Anwalt sucht, schau dir folgenden Link an: www.vgsd.de­/frage-permalink/977

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