Zum Inhalt springen
Auf die letzten Plätze fertig los - Jetzt dein Ticket für Frankfurt sichern! Jetzt Platz sichern
Mitglied werden

Braucht es für Angebote und Verträge überhaupt die Schriftform?

1 Person fragt sich das

Oder ist ein mündlicher Vertrag "sicherer"?

Im Talk gestellte Frage
Kommentar schreiben
Abbrechen

Du möchtest Kommentare bearbeiten, voten und über Antworten benachrichtigt werden?

Jetzt kostenlos Community-Mitglied werden

1 Antwort

Akzeptierte Antwort

Grundsätzlich gilt: Du hast mehrere Möglichkeiten, einen Vertrag abzuschließen. Ein mündlich abgeschlossener Vertrag ist im Prinzip genauso rechtswirksam wie ein schriftlicher Vertrag.

Wenn alles nach Plan läuft, ist ein mündlicher Vertrag kein Problem. Falls es aber zu nicht vorhersehbaren Unstimmigkeiten kommen sollte, sollte dir bewusst sein, dass du Vereinbartes im Nachhinein vielleicht nicht so gut beweisen kannst.

Der Experte rät: “Kein schriftlicher Vertrag ist natürlich besser als ein schlechter schriftlicher Vertrag.” In einer Betriebsprüfung wird dir das aber nicht viel helfen, weil Betriebsprüfer immer schriftlich Verträge und Rechnungen sehen möchten.

Rechtlich gesehen ist es einfacher, wenn etwas schriftlich vorliegt. Dies kann dann als Grundlage der Zusammenarbeit betrachtet werden. Laut den Gerichten hat erstmals das zu gelten, was vereinbart wurde. Es sollte natürlich auch überprüft werden, was tatsächlich vereinbart worden ist.

Bei einer Betriebsprüfung werden nicht nur Dokumente angeschaut, sondern es wird auch überprüft, wie diese Tätigkeit tatsächlich passiert ist. Die Frage "Wie hat etwas stattgefunden? " sollte also beantwortet werden.

Bei einem schriftlichen Vertrag wirst du auch ein Stück weit mehr rechtlich gebunden, sodass du mehr auf die Begrifflichkeiten und Inhalte achten solltest. Unabhängig von der Formulierung sollten manche Dinge gar nicht in Verträgen erwähnt werden. Zusätzlich sollte immer auf die Formulierung des jeweiligen Vertragspunktes geachtet werden.

Beispiel: "Eine Leistung ist persönlich/ höchstpersönlich zu erbringen." Wird eine persönliche Leistungserbringung festgeschrieben, würden sich viele Prüfer/innen darauf festnageln, erklärt der Experte.

Zusammenfassung des VGSD-Werkstudententeams
Kommentar schreiben
Abbrechen

Du möchtest Kommentare bearbeiten, voten und über Antworten benachrichtigt werden?

Jetzt kostenlos Community-Mitglied werden

Ausführliche Antwort des Experten

Scheinselbstständigkeit vermeiden
Bei diesen Fehlern in Angeboten und Verträgen wird der Betriebsprüfer stutzig

Mit Dr. Benno Grunewald

Werde jetzt Vereinsmitglied um diesen Talk-Mitschnitt ansehen zu können

Bist du bereits Vereinsmitglied? Dann melde dich jetzt an oder werde Mitglied.

Anmeldung benötigt

Um eine Frage zu beantworten, melde dich bitte zunächst an.
Wenn du noch kein Konto hast, kannst du dich hier kostenlos registrieren.

Antwort zu dieser Frage schreiben
      Alle Angaben verstehen sich ohne Gewähr, unabhängig ob Fragen von Mitarbeitern oder Mitgliedern beantwortet werden.
      Zu keiner Zeit findet eine rechtsverbindliche Beratung statt.
      Zum Seitenanfang

      #

      #
      # #