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Chefredaktion als Pauschalist?

2 Personen fragen sich das

Werte VGSD-Gemeinde,

Folgendes: Ich schreibe schon seit längerem für einen Nischenblog zur E-Mobilität und wir wollen uns organisatorisch neu aufstellen. Geplant ist, dass ich zusätzlich zu den Artikeln, die ich schreibe, auch die Chefredaktion übernehme. Der Aufwand ist überschaubar, max. zwei Stunden am Tag, eher weniger, die ich mir frei einteilen kann und örtlich unabhängig erledige.

Kann man sowas über eine Pauschale abrechnen, oder droht einem dann Scheinselbständigkeit? Ich habe noch viele andere Auftraggeber aus Journalismus und PR, die Chefredaktion würde grob geschätzt etwa ein Viertel meines Einkommens ausmachen. Ein weiteres Fünftel ungefähr käme hinzu für die von mir verfassten Artikel, die wir weiterhin pro Wort abrechnen wollen. Über den Blog würde ich insgesamt weniger als die Hälfte meines Einkommens verdienen.

Stell ich mir das rein rechtlich zu einfach vor? Was muss ich beachten? Oder hat jemand einen Tipp, wen ich dieser Frage kontaktieren könnte, sollte, müsste? Vielen lieben Dank für Euren Input!

Mike

Michael Neißendorfer
Michael Neißendorfer
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1 Antwort

Akzeptierte Antwort

Hallo Michael,

was Du beschreibst ist klassisches Outsourcing, also eine spezielle Form des Werkvertrages. Darin seh ich kein Problem. Mache ich auch immer mal wieder, allerdings im IT-Einkauf.

Grüße

Volker

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