es geht im Kern um 2 Punkte:
1.) habe ich die Mahnung erhalten? da hat das Ministerium bereits im ANschreiben eingestanden, dass sie das slebst nicht beweisen könne, also werde ich das garantiert nicht bestätigen
2. Damit ist der nächste Grund fast schon obsolet, aber ich kann mit dem Steuerbescheid 2020 auch einen 100% Umsatzeinbruch nachweisen.
NUR für die Klageeinreichung mit Begründung hat ein Münchener Anwalt €1000€ verlangt. Super!
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