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Lesetipp Pflegefall in der Familie Warum Selbstständige mehrfach benachteiligt werden

Angehörige pflegen und gleichzeitig die eigene Selbstständigkeit am Laufen halten? Für viele Betroffene ist das ein herausfordernder Spagat. Wir zeigen, warum sie in Pflegesituationen besonders benachteiligt werden und welche politischen Lösungen es braucht. 

Fast sieben Prozent der in Deutschland lebenden Personen sind derzeit pflegebedürftig.

Die Zahl der Pflegebedürftigen in Deutschland steigt

Laut einer Erhebung des Statistischen Bundesamts aus dem Jahr 2024 nimmt die Zahl der Pflegebedürftigen in Deutschland weiter zu. So waren im Dezember 2023 knapp 5,7 Millionen  und damit insgesamt 700.000 mehr Menschen  pflegebedürftig als noch 2021. Die große Mehrheit von ihnen (86 Prozent) wird zu Hause versorgt und das meist durch Angehörige.

Doch durch eine Pflegesituation verändert sich nicht nur das Leben der betroffenen Person, sondern auch das der pflegenden Angehörigen drastisch. Laut einer Befragung des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdOmonitor 2026) zur "Lage pflegender Angehöriger" sind rund 59 Prozent der insgesamt 1.500 Befragten erwerbstätig. Davon 31,2 Prozent in Vollzeit und 27,7 Prozent in Teilzeit. Gleichzeitig ist der Pflegeaufwand in vielen Fällen hoch: So nimmt er bei rund zehn Prozent der Befragten mindestens 40 Stunden pro Woche in Anspruch und entspricht damit einer Vollzeitstelle. Um also die zeitintensive Pflege ihrer Angehörigen überhaupt leisten zu können, müssen viele pflegende Angehörige den Umfang ihrer eigentlichen Erwerbstätigkeit deutlich reduzieren. 

Von den in Teilzeit erwerbstätigen pflegenden Angehörigen gaben 45,2 Prozent an, ihre ursprüngliche Arbeitszeit aufgrund der Angehörigenpflege reduziert zu haben.

Eine doppelte Belastung 

Wenn ein/e Angehörige/r pflegebedürftig wird, ist das für wohl jede Familie eine herausfordernde Situation – unabhängig davon, ob die Pflegepersonen angestellt oder selbstständig sind. Für Selbstständige allerdings ergeben sich einige besondere Belastungen. Denn sie genießen zwar oft mehr Freiheit und Flexibilität bei der Zeiteinteilung als Angestellte, doch oft ist auch ihre Einkommenssituation stärker von laufenden Projekten und Kund/innen abhängig. Braucht ein Familienmitglied mal für ein paar Tage Pflegeunterstützung, können Selbstständige das in der Regel gut kompensieren. Doch wenn sich die Pflegesituation über eine längere Zeit hinzieht, kann es kritisch werden. Denn wer die eigene Arbeitszeit langfristig reduziert oder sogar komplett pausiert, dem können Projekte oder gar Kund/innen und Projekte verloren gehen. Gerade bei Solo-Selbstständigen und Kleinst-Unternehmen liegt oft viel Verantwortung bei einer Person. Pflege bedeutet für Selbstständige also nicht nur eine enorme psychische Belastung, sondern oft auch spürbare finanzielle Einbußen. 

Denn gleichzeitig laufen sowohl die privaten als auch die betrieblichen Kosten weiter, etwa die Büro- oder Praxismiete und/oder Lizenzkosten. So können 25 Prozent weniger Arbeit schnell zu 50 Prozent weniger Einkommen führen – ein finanzieller Spagat, der die Betroffenen stark belasten oder sogar existenzgefährdend sein kann. Das gilt besonders im Hinblick auf das ohnehin sehr angespannte Geschäftsklima unter Solo-Selbstständigen und Kleinstunternehmen: So fürchtet laut Jimdo-ifo Geschäftsklimaindex aktuell mehr als jede/r Fünfte um die eigene Existenz.

Wie der Staat Selbstständige in Pflegesituationen strukturell benachteiligt 

Selbstständige, die Angehörige pflegen, geraten politisch und sozial schnell ins Hintertreffen. Zwar stellt ein Pflegefall in der Familie auch für Angestellte eine enorme Belastung dar, doch sie sind in vielen Fällen deutlich besser abgesichert als Selbstständige:

Kein Zugang zu Pflegeunterstützungsgeld

Wird ein Angehöriger plötzlich pflegebedürftig, können Angestellte Pflegeunterstützungsgeld beantragen. Konkret bedeutet das, dass sie sich insgesamt zehn Tage pro Kalenderjahr für die Pflege freinehmen können und weiter 90 Prozent ihres Netto-Lohns bekommen. Selbstständigen steht das nicht zu und das, obwohl das Pflegeunterstützungsgeld nicht vom Staat, sondern von der pflegebedürftigen Person selbst stammt. In der Folge haben Selbstständige, die parallel Angehörige pflegen, mit Dienstausfällen zu kämpfen, die sie durch eigene Rücklagen ausgleichen müssen. Doch das ist eine finanzielle Mehrbelastung, die nicht akzeptabel ist.

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Wenn du noch mehr über die Hintergründe dieser Benachteiligung erfahren möchtest, können wir die unseren Beitrag zum Thema "Warum bekommen nur Angestellte Pflegeunterstützungsgeld?" empfehlen.

Keinen Zugang zu zinslosem Darlehen

Pflegende Angehörige, die angestellt sind, können sich im Falle einer länger andauernden Pflegesituation für einen gewissen Zeitraum freistellen lassen (Pflegezeit) bzw. ihre Stundenzahl auf Teilzeit reduzieren (Familienpflegezeit). Zwar bekommen sie bei einer Freistellung keine Lohnfortzahlung, können jedoch ein zinsloses Darlehen beantragen, um den Verdienstausfall abzupuffern. Auch dieses Darlehen steht Selbstständigen nicht zur Verfügung, da es an die Pflege- bzw. Familienpflegezeit gekoppelt ist. Eine weitere Benachteiligung also – die allerdings bald passé sein wird:  Das zinslose Darlehen soll nach Plänen des zweiten Entlastungskabinetts aufgrund der niedrigen Nachfrage bald abgeschafft werden. 

Höhere Sozialversicherungsbeiträge, aber weniger Leistung

Selbstständige sind also auf der Leistungsseite benachteiligt – und das, obwohl sie wesentlich höhere Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Wer als Selbstständiger gesetzlich kranken- und pflegeversichert ist (das trifft auf 72 Prozent der Solo-Selbstständigen zu) und unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze verdient, zahlt um mindestens 20 Prozent höhere Sozialversicherungsbeiträge als Angestellte und Arbeitgeber zusammen. Das hat mehrere Gründe: 

  • Selbstständige zahlen den Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil, da sie beides in Personalunion sind. Um den Arbeitgeberanteil zu finanzieren, müssen Selbstständige 120 Prozent des Arbeitnehmerbruttos als Gewinn erzielen – zahlen die Sozialbeiträge aber auch auf diesen höheren Gewinn. Das ist so, als müssten Arbeitnehmer auch Sozialversicherung auf den Arbeitgeberanteil bezahlen. 
  • Außerdem wird bei freiwillig gesetzlich Versicherten nicht nur das eigene Arbeitseinkommen verbeitragt, sondern auch Kapital- und Mieterträge, Unterhaltszahlungen und Partnereinkommen. 
  • Obendrein greifen bei Selbstständigen hohe Mindestbeiträge, die auf Basis eines fiktiven Mindesteinkommens (2026: um die 1.318 EUR) berechnet werden. Sie zahlen gegebenenfalls also Beiträge auf ein Einkommen, das sie gar nicht verdienen. Gründende und Teilzeit-Selbstständige sind davon besonders betroffen – oft sind es Frauen, die Angehörige pflegen oder in anderer Weise Care-Arbeit leisten. 

Genauere Informationen zur Beitragsbemessung kannst du in diesem Beitrag nachlesen.

Pflegereform: Rentenzahlungen für Pflegepersonen sollen massiv sinken

Die hohe Abgabelast wiegt sowieso schwer – und dürfte noch schwerer wiegen, wenn die geplante Pflegereform in Kraft tritt. Dann nämlich sollen die Rentenversicherungsbeiträge, die die Rentenkasse pflegenden Angehörigen zahlt, von bisher 100 auf nur noch 70 Prozent sinken – die Lücke werden selbstständige Pflegepersonen aus eigener Kraft werden kompensieren müssen. Wer als Selbstständige/r für die Pflege Stunden reduziert, nimmt also nicht nur weniger ein und ist ggf. hochbelastet durch die hohen Sozialversicherungsabgaben; Er oder sie ist nun obendrein mit reduzierten Rentenversicherungsbeiträgen konfrontiert, die es auszugleichen gilt. Eine Dreifachbelastung, die für viele Selbstständige schwer zu stemmen sein dürfte. 

Was sich politisch ändern muss

Dass Selbstständige, die Care-Arbeit für pflegebedürftige Angehörige übernehmen, strukturell derart benachteiligt werden, ist nicht hinnehmbar. Vor allem deshalb nicht, weil es eine Vielzahl von politischen Möglichkeiten gäbe, wie man pflegende Selbstständige zukünftig entlasten könnte: 

  • Pflegeunterstützungsgeld auch Selbstständigen gewähren: Ob die pflegende Person privat oder gesetzlich versichert ist, sollte keine Rolle spielen, da die Zahlung aus der Pflegekasse der pflegebedürftigen Person stammt. Deshalb sollte die Leistung auch (Solo-)Selbstständigen gewährt werden.
  • Sozialbeiträge fair gestalten: Die Beiträge dürfen für Selbstständige nicht höher sein als die von Arbeitnehmern und Arbeitgebern zusammen. Außerdem sollten sie auf der Leistungsseite die gleichen Leistungen erhalten wie Angestellte. 
  • Rahmenbedingungen für Selbstständige verbessern: Insgesamt muss der Auftragsmangel für Selbstständige gemildert werden – etwa durch eine wirksame Reform der Statusfeststellung, sodass die Betroffenen Rücklagen bilden und resilienter auf Situationen wie eine plötzliche Pflegebedürftigkeit Angehöriger reagieren können. 

Unsere Gesellschaft altert, häusliche Pflege ist wichtig und wird in unserem belasteten Pflegesystem immer wichtiger. Die Menschen, die sie leisten, gilt es bestmöglich zu unterstützen – selbstständig oder nicht.

Wie gelingt dir der Spagat zwischen Selbstständigkeit und Pflege?

Bist du selbstständig und pflegst Angehörige oder warst schon einmal in einer solchen Situation? Falls ja, was erlebst du als besonders herausfordernd und wie schaffst du es, Pflege und Selbstständigkeit unter einen Hut zu bringen? Welche strukturellen Herausforderungen und Benachteiligungen sind dir in diesem Zusammenhang bereits begegnet? Schreib es gerne direkt in die Kommentare!

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