Wenn die Vorrausetzungen erfüllt sind, können Sie den Gründungszuschuss natürlich beantragen. Sie müssen aber im Businessplan eindeutig aufzeigen, wie Sie dann Ihre selbstständige Tätigkeit reibungslos ausüben können, Stichwort: Kinderbetreuung. Das kann grundsätzlich schon ein Ablehnungsgrund sein, wenn die Geschäftsidee nicht plausibel erscheint, dass Sie dann noch genügend Zeit für das Kind haben können.
Grüße,
Markus Hübner
Darf ich als arbeitslose Schwangere oder später als junge Mutter den Gründungszuschuss beantragen?
1 Person fragt sich das
Leider endete meine befristete Anstellung während der Schwangerschaft. Ich beziehe nun Arbeitslosengeld und würde mich gerne selbstständig machen.