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E-Rechnung für Verein

1 Person fragt sich das

Wir finden keine umfassende Information zum Vereinswesen (Sport/Kultur/Sozial), was die Verpflichtung zur E-Rechnung anbetrifft. Bei den Vereinen unterscheiden sich jene, die ausschließlich ideellen Aufgaben nachgehen zu jenen, die auch einen wirtschaftlich arbeitenden Bereich führen. Uns interessiert hierbei die Abgrenzung und Unterscheidung nach Bundesgesetz für diese unterschiedlichen Vereinsformen. Wer kann hier antworten?

Man könnte aus der Befreiung für Klelnunternehmen mit bis zu einem Jahresumsatz von 25.000 Euro netto (ohne Umsatzsteuer) davon ausgehen, dass dies auch für gemeinnützig arbeitende Vereine gültig ist? - Diese haben kene USt-Pflicht, bzw. werden von der Einkommenssteuer befreit, sofern sie gemeinnützig Arbeiten. - Gelten Spenden und Fördermittel zum Jahresumsatz?

Yvonne
Yvonne
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