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Existiert eine Interessenvertretung der freiwillig gesetzlich Krankenversicherten?

2 Personen fragen sich das

Guten Tag,
das Ergebnis meiner Suche nach der Interessenvertretung für "freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) Versicherte" war der VGSD. Deshalb kam mir die Idee, meine o.g. Frage hier zu platzieren.

Nach verschiedenen Tätigkeiten im Angestelltenverhältnis und Selbständigkeit war ich bis 31.12.2022 wieder rund 12 Jahre im Angestelltenverhältnis tätig. Seit dem 01.01.2023 bin ich Rentner. Aufgrund der relevanten Zeiten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) bin ich nun "freiwillig in der GKV" versichert. Ein negativ überraschender Zustand hinsichtlich Beitragshöhe und Leistung. Jede Einnahme wird bis zur Höhe der monatlichen/jährlichen BMG verbeitragt! Die KV-Leistung entspricht natürlich der klassischen Pflichtversicherung. Die Deutsche Rentenversicherung BUND zahlt einen Zuschuss (nur) zur KV in Höhe des hälftigen KV-Satzes auf die gesetzlichen Rente. Gleiche Vorgehensweise für PKV-Versicherte. Jedoch ist der Beitrag grundsätzlich fix - aber deshalb nicht unbedingt geringer...

Ich bin der Meinung, dass dieser Umstand besser kommuniziert werden müsste. Viele glauben, sie könnten noch bis zum 55 Lebensjahr in die GKV springen... Aufgepasst!

Vielen Dank.

Hermann Schöckel
Hermann Schöckel
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2 Antworten

Akzeptierte Antwort

Hallo Herr Schlender,
völlige Zustimmung. Genau wie von Ihnen beschrieben, so ist der Weg. Aber es gibt immer "Sonderfälle": Nach meiner Rückkehr ins Angestelltenverhältnis wollte ich natürlich in der PKV bleiben, musste aber aufgrund der damaligen Rechtslage (kenne die aktuelle Regelung nicht) für zwei Jahre in die GKV und hätte die PKV mit einer großen Anwartschaft (rund 5.000 €) offen halten müssen. Dieses "Spiel" hätte sich aufgrund der befristeten Beschäftigung und kurzer Weiterbildung noch weiter fortsetzen können. Meine Chance zur Rückkehr in die GKV habe ich genutzt, mein damaliger Vers.-Berater hat mich über die möglichen Konsequenzen nicht aufgeklärt. Den Solidaritätsgedanken finde ich grundsätzlich gut. Gleichwohl fühle ich mich "ein wenig" ausgenommen.

Quelle test.de: "Das GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetz entlastet die meisten Betriebsrentner seit Januar 2020 bei den Krankenkassenbeiträgen. Für alle Betriebsrenten gilt mittlerweile ein Freibetrag von 176,75 Euro (2024), auf den keine Krankenkassenbeiträge fällig werden. Erst auf darüber hinausgehende Betriebsrenten müssen dann Beiträge gezahlt werden."

So gilt diese vorgenannte Regelung nur für Rentner in der KVdR; für freiwillig Krankenversicherte (GKV) gilt diese Regelung nicht.

Hermann Schöckel
Hermann Schöckel
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Akzeptierte Antwort

Hallo. Ich verstehe jetzt nicht ganz die Frage bzw. Aussage. "Viele glauben, sie könnten noch bis zum 55. Lebensjahr in die GKV springen... Aufgepasst!" Das ist doch aber möglich?!? Und auch danach noch, wenn auch schwieriger.

Relevant für die vorteilhaftere Pflichtmitgliedschaft als Rentner (KVdR; im Vergleich zur freiwilligen Versicherung als Rentner) ist die "berühmte" und mittlerweile doch relativ breit bekannte 9/10-Regel nach § 5 Abs. 1 Nr. 11 SGB V: "Personen, die die Voraussetzungen für den Anspruch auf eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung erfüllen und diese Rente beantragt haben, wenn sie seit der erstmaligen Aufnahme einer Erwerbstätigkeit bis zur Stellung des Rentenantrags mindestens neun Zehntel der zweiten Hälfte des Zeitraums Mitglied oder nach § 10 versichert waren," Dazu kommt noch § 5 Abs. 2 SGB V, der u.a. vorsieht, dass für Kinder weitere Vorversicherungszeiten angerechnet werden. Das ganze wurde bei Ihnen alles ausgiebig geprüft, ja? Zudem sollte es zur Aufgabe eines Versicherungsmaklers oder Versicherungsberaters gehören (muss es imo sogar!), der / die sie in die PKV gebracht hat, auf diese Regelung vor einem Systemwechsel hinzuweisen.

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