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Gibt es Wege, sicherzustellen, dass KI-generierte Werke nicht gegen das Urheberrecht verstoßen?

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3 Antworten

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Hallo! Wegen dieses Beitrags, um ihn lesen zu können, bin ich heute Mitglied im VGSD geworden. Jetzt ein paar Anmerkungen. Vorweg: Ich bin Linguist, kein Jurist. Weil die gesamte Juristerei aber auf Sprache aufruht, kann und muss ein Linguist etwas zu diesen Dingen sagen.

Vorbemerkungen

1. Das Urheberrecht ist bekannt und hat so seine Tücken und Merkwürdigkeiten. Und wie immer in Gesetzen erhebliche Interpretationsspielräume.
2. Zentrale Begriffe sind, in Auswahl: 'Schöpfungshöhe', ' Zitat / Zitatrecht' und 'Gemeinfreiheit'. Bei letzterer: 70 Jahre nach dem Tod eines Autors verlieren seine Erben bzw. der Verlag am 1. Januar des Folgejahres die Rechte an den Texten dieses Autors. Beispiel: Thomas Mann ist am 12. August 1955 gestorben. Am 1. Januar 2026 werden seine Werke gemeinfrei; seine Bücher können dann von anderen Verlagen und E-Book-Machern in neuen Ausgaben herausgebracht werden.
3. Es gibt, was Texte angeht, das Zitatrecht (§ 51 UrhG). "Anders als viele andere Schrankenbestimmungen im Urheberrecht ersetzt das Zitatrecht nicht nur das Gebot der Zustimmung zur Nutzung durch den Urheber, sondern befreit auch von der Vergütungspflicht für die Nutzung."
4. Für mich merkwürdig: Dass es offenbar bis heute keine Übertragung des Zitatrechts auf Bilder in Analogie gibt. Man könnte regeln -- und das wäre oft sehr sinnvoll --, dass Bilder bis zu einer festzulegenden Auflösung im Rahmen von wissenschaftlichen und künsterlischen Darstellungen "zitiert", also kleinformatig wiedergegeben werden dürfen.

Zu den Fragen von Urheberrecht und KI

5. Es ist jederzeit verständlich, dass die Rechteinhaber von Werken ein Interesse daran haben, dass sie fair am Handel mit ihren Werken beteiligt sind. Daran darf sich nicht ändern.
6. Allerdings: Zu glauben, dass daraus, dass Bots, die durch das Internet streifen und Inhalte abgreifen und der KI übergeben, eine generelle Vergütung bei Verwendung dieser Inhalte abgeleitet werden kann, ist zum einen technisch blauäugig, weil kein Nachweis erbracht werden kann, dass ein gegebener, urheberrechtlich (noch) unter Schutz stehender konkreter Inhalt wirklich benutzt wurde.
7. Darüber hinaus ist die Sache mit einer absolut nebelhaften Vergütungsforderung -- in Analogie gesehen -- unsinnig. Jeder, der schöpferisch tätig ist, baut auf anderen Werken und auf Traditionen auf. Das war immer so und wird immer so bleiben. Wenn also jemand eine Parodie auf Thomas Mann schreibt -- ich sagte das, weil ich da gut weiß, wovon ich rede --, dann hat der S. Fischer Verlag keine Möglichkeit, Vergütungen zu verlangen. Gleiches gilt natürlich auch in der bildenden Kunst, wenn jemand Stilübernahmen u. ä. verwendet.

Nachtrag: Das Besondere an KI-generierten Inhalten ist ja eben, dass diese Inhalte so verdammt selbstständig daherkommen. Es ist, als ob eine kreative Person schreibt bzw. fotografiert / malt, usw.
Eine Überlegung wäre vielleicht sinnvoll: dass auf KI-Programme eine Art Mehrwertsteuer erhoben wird, winzig kleine Beträge, die auf Antworten erhoben werden und in der Summe Beträge ergeben, die unter Kreatitven ausgeschüttet werden, ungefähr wie bei der VG Wort und der VG Bild. Da hakt es aber wahrscheinlich wieder an der Umsetzung. Es wäre ja auch, um die Spam-Flut einzudämmen, sinnvoll, 0,001 Cent für jede verschickte Mail einzutreiben. Nur -- wer setzt sowas technisch um?!

Werner Zillig

Werner Zillig
Werner Zillig
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Kreativität auf Knopfdruck
Darf ich KI-generierte Inhalte in meiner Selbstständigkeit einsetzen?

Mit Dr. Eva Vonau

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Es gibt keine Wege, um zu 100 Prozent sicherzustellen, dass KI-generierte Werke gegen das Urheberrecht verstoßen. Zwar gibt es verschiedene Softwares— wie beispielsweise bei akademischen Arbeiten den Plagiat-Scanner—, aber diese funktionieren nicht immer.

Zusammenfassung des VGSD-Werkstudententeams
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Akzeptierte Antwort

Natürlich, es gibt Methoden, um sicherzustellen, dass KI-generierte Werke nicht gegen das Urheberrecht verstoßen.

Das Nachmalen der "Mona Lisa" oder das Schreiben eines Buches im Stil von Stephen King verstößt nicht notwendigerweise gegen das Urheberrecht, solange das neu erstellte Werk originell ist und keine exakten Kopien von Teilen des urheberrechtlich geschützten Werks enthält. Das Urheberrecht schützt die spezifische Ausdrucksform einer Idee, nicht die Idee selbst. Daher ist es möglich, ein Bild im Stil der "Mona Lisa" oder ein Buch im Stil von Stephen King zu erstellen, ohne gegen das Urheberrecht zu verstoßen, solange man keine exakten Kopien von Teilen des Originalwerks erstellt.

Das Erstellen eines Bildes mit einem KI-Tool wie Midjourney oder DALL-E und das anschließende Abmalen des Bildes mit einem anderen Tool wie Adobe Photoshop (ohne die Verwendung von KI-Tools wie generative Refill) könnte ebenfalls zulässig sein, solange das generierte Bild keine exakten Kopien von urheberrechtlich geschützten Werken enthält

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Und ChatGPT hat mit folgender Antwort natürlich auch Recht:
Ja, es gibt verschiedene Wege, um sicherzustellen, dass KI-generierte Werke nicht gegen das Urheberrecht verstoßen:

Verwendung von urheberrechtsfreiem Material: Eine Möglichkeit besteht darin, sicherzustellen, dass die KI nur auf Daten trainiert wird, die entweder öffentlich zugänglich sind oder für die eine entsprechende Lizenz vorliegt. Es gibt viele Datenbanken und Sammlungen von Texten, Bildern und Musik, die unter einer Creative Commons-Lizenz oder einer ähnlichen Lizenz veröffentlicht wurden, die es erlaubt, das Material zu verwenden und zu verändern.
Eigene Daten erstellen: Ein weiterer Ansatz besteht darin, eigene Daten zu erstellen und diese für das Training der KI zu verwenden. Auf diese Weise hat man die vollständige Kontrolle über die Daten und kann sicherstellen, dass keine urheberrechtlich geschützten Werke verwendet werden.
Urheberrechtserkennung: Es gibt auch Tools und Dienste, die helfen können, urheberrechtlich geschützte Inhalte zu erkennen. Diese Tools können genutzt werden, um die von der KI generierten Inhalte zu überprüfen und sicherzustellen, dass sie keine urheberrechtlich geschützten Inhalte enthalten.
Lizenzierung: Wenn man urheberrechtlich geschützte Werke verwenden muss, sollte man sicherstellen, dass man die entsprechenden Lizenzen erwirbt. Viele Stockfoto-Websites, Musikbibliotheken und Textdatenbanken bieten Lizenzen an, die es erlauben, ihre Inhalte in eigenen Werken zu verwenden.
Rechtliche Beratung: Es ist auch ratsam, sich rechtlich beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass man alle relevanten Gesetze und Vorschriften einhält. Ein Anwalt kann helfen, die Risiken zu bewerten und sicherzustellen, dass man alle notwendigen Lizenzen und Genehmigungen hat.

Marc Spaeth
Marc Spaeth
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