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Bei der Gründung habe ich die Kleinunternehmer-Regelung gewählt. Ein Kunde will trotzdem Umsatzsteuer auf der Rechnung stehen haben. Geht das?

2 Personen fragen sich das

Ich habe 2019 gegründet und muss/darf als Kleinunternehmerin normalerweise keine Mehrwertsteuer ausweisen.

Mitgliederfrage (via VGSD)
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3 Antworten

Akzeptierte Antwort

Das geht nicht. Denn Du bist so gar nicht zur Umsatzsteuer angemeldet. Deine Rechnung muss dies mit einem Vermerk zur Befreiung ausweisen und es muss klar erkennbar sein, dass Du auf dieser Rechnung keine USt. erhebst.

Deinen Kunden solltest Du dann auf den Sachverhalt hinweisen. Mir fällt keine Konstellation ein bei der ein Kunde einen Vorteil davon hätte USt. zahlen zu müssen. Vielleicht war deine Rechnung nicht klar genug geschrieben und der Kunde dachte die Beträge seien Brutto konnte dann aber die USt. nicht finden und erwartet deshalb eine Korrektur.

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Akzeptierte Antwort

Auf keinen Fall, wenn du einmal USt ausweist, gilt das für das ganze Jahr. Du solltest unbedingt bereits in den Verträgen darauf hinweisen. Dann gibt es keine Missverständnisse. Ist der Kunde davon ausgegangen, dass er einen Teil als Vorsteuer abziehen kann, hat er natürlich mit weniger Ausgaben gerechnet.

Fabian Rabe
Fabian Rabe
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Akzeptierte Antwort

In einer Rechnung muss entweder die Umsatzsteuer separat ausgewiesen werden, oder darauf hingewiesen werden, dass man das nicht braucht, zB mit dem Hinweis, lt § ... Kleinunternehmerregelung wird keine Umsatzsteuer verlangt.

Das ist für den Kunden dann völlig gleichgültig. Man MUSS es aber halt draufschreiben.

Christian Scheid
Christian Scheid
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