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Hauptarbeitsverhältnis oder Nebenarbeitsverhältnis?

2 Personen fragen sich das

Ich bin seit 2 Jahren selbständig und habe jetzt die Chance eine arbeitnehmerähnliche Selbständigkeit zu beginnen. Mein künftiger Auftraggeber will jetzt im Personalfragebogen wissen, ob meine Tätigkeit als Hauptarbeitsverhältnis (St.-Kl. 1 - 4) oder Nebentätigkeit (St.-Kl. 6) eingestuft werden soll.
Aktuell habe ich keine anderen Einkünfte aus meiner Selbständigkeit, aber es ist absehbar, daß sich das ändern wird.
Was soll ich angeben? Welche Folgen hat das jeweils? Kan ich es mir aussuchen, oder muss ich mich nach bestimmten Kriterien richten?

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1 Antwort

Akzeptierte Antwort

Hallo Karin,

ich bin kein Steuerberater, kann dir nur meinen eigenen Wissensstand zu der Frage mit dir teilen (siehe auch Disclaimer unten auf der Seite). Vielleicht wird noch ein anderes Mitglied mit Steuer-Background auf deine Frage antworten.

Zunächst mal ist aber m.E. wichtig, begrifflich ein paar Dinge auseinander zu dividieren, die in deiner Frage durcheinander gehen. Das hilft dann sicher auch bei der Beantwortung bzw. beim Gespräch mit dem Arbeitgeber bzw. dessen Personalabteilung oder Lohnbuchhaltung. Denn grundsätzlich würde ich im nächsten Schritt dieser deine Situation schildern und deine Frage stellen. (Wir freuen uns, wenn du uns dann hier wieder berichtest, dann profitieren auch andere davon.)

Wenn du neben der Selbstständigkeit eine Anstellung annimmst, ist das keine "arbeitnehmerähnliche Selbstständigkeit". Eine arbeitnehmerähnliche Selbstständigkeit liegt dann vor, wenn du als Selbstständige ganz normal Rechnungen an den Auftraggeber schreibst, aber hauptsächlich einen Auftraggeber hast, mit dem du im Kalenderjahr 5/6 oder mehr deines Umsatzes erzielst. Wenn du selbst zudem keine sozialversicherungspflichtigen Mitarbeiter hast, bist du verpflichtet, dich als arbeitnehmerähnlich Selbstständige bei der Deutschen Rentenversicherung zu melden und wärst für die Überschüsse aus der Selbstständigkeit rentenversicherungspflichtig, müsstest also alleine 18,6 Prozent deines Gewinns an sie abführen. Das ist natürlich nicht sehr attraktiv.

Mir als Laie scheint die Frage auf dem Formular des Arbeitgebers auf die Steuerklasse zu zielen. Die Steuerklasse 6 ist die mit den höchsten Abzügen, man wählt sie m.W., wenn man neben einer Hauptbeschäftigung (= andere Anstellung mit höherem Umfang) eine weitere Stelle annimmt und vorsichtshalber lässt das Finanzamt bei der Lohnabrechnung vom Arbeitgeber viel abziehen, was du dann erst im Rahmen der Steuererklärung zurück erhältst. Nach meinem Verständnis liegt das bei dir nicht vor, .weil du ja keine andere Anstellung hast - aber wie gesagt, vielleicht weiß es ein/e andere besser.

Um den Begriffswirrwarr komplett zu machen: Es gibt auch noch die Unterscheidung zwischen haupt- und nebenberuflicher Selbstständigkeit. Diese Einteilung entscheidet darüber, ob du als Angestellte pflichtversichert bist und ob du auf deine Einnahmen Beiträge zahlen musst. Letztlich entscheidet über diese Frage verbindlich die für dich zuständige gesetzliche Krankenversicherung (wenn privat versichert vermutlich die AOK). Ihr kannst du deine Situation schildern und um einen schriftlichen Bescheid bitten. Über den wird sich auch dein Arbeitgeber freuen, weil er ja vor allem die Verantwortung trägt, deinen Lohn korrekt zu versteuern und zu vorbeitragen.

Für diese Entscheidung (haupt- versus nebenberufliche Selbstständigkeit) kommt es auf die Stundenzahl für die beiden Tätigkeiten und die Einkünfte aus den Tätigkeiten an (Gewinn bzw. Bruttogehalt). Wenn beides bei der Anstellung überwiegt, wird die Krankenversicherung wohl auf eine nebenberufliche Selbstständigkeit entscheiden. So wie es im Fragetext klingt, erwirtschaftest du mit der Selbstständigkeit noch keinen Gewinn, was für diese Variante spricht.

Eine nebenberufliche Selbstständigkeit kann attraktiv sein, weil du über die Anstellung relativ preisgünstig krankenversichert bist und dann vielleicht noch nicht mal Beiträge auf den Gewinn bezahlen musst. Das kann dir aber die Krankenversicherung genauer und vor allem verbindlich mitteilen.

Die Sache mit der Krankenversicherung hat aber m.E. nichts mit der Frage auf dem Arbeitgeber-Formular zu tun, das sind m.E. zwei getrennte Sachverhalte. Ich wollte dir aber mal das größere Bild aufzeigen.

Mit diesem Wissen würde ich also im nächsten Schritt den Arbeitgeber (Personalabteilung, Lohnbüro) und/oder die Krankenversicherung fragen.

Achtung: Erlaubt dir dein Arbeitsvertrag eine selbstständige Nebentätigkeit? Das kann der Arbeitgeber nämlich theoretisch auch verbieten, wenn du Vollzeit tätig bist und er möchte, dass du deine ganze Energie der Anstellung widmest. De facto kann er es dir hier vermutlich nicht verbieten, weil du ja offenbar nur in Teilzeit für ihn arbeitest und du ihm auch sicher schon von deiner Selbstständigkeit erzählt hast.

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