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Ich habe eine Honorargutschrift zuzüglich Umsatzsteuer erhalten. Dabei bin ich von der Umsatzsteuer befreit. Soll ich das melden oder es auf sich beruhen lassen?

1 Person fragt sich das

Der Auftraggeber macht die Abrechnung selbst und überweist zeitnah. Ich möchte ihn nicht verärgern. Aber ich weiß gar nicht, was ich mit der erhaltenen Mehrwertsteuer machen, wie ich sie melden soll.

Mitgliederfrage (via VGSD)
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2 Antworten

Akzeptierte Antwort

Auf jeden Fall klären. U. U. muss ansonsten die Umsatzsteuer an das Finanzamt abgeführt werden.

Ilona Nitzsche
Ilona Nitzsche
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Akzeptierte Antwort

Grundsätzlich solltest du immer selber eine Rechnung stellen. Da drin muss dann auch enthalten sein, dass der Betrag keine Umsatzsteuer enthält. Mit entsprechender Begründung. Die schickst du dem Kunden. Das zuviel erhaltene Geld überweist du zurück. Am besten auch schriftl. festhalten. Der Kunde kann keineswegs von sich aus USt zahlen. Hat er auch nichts von.

Fabian Rabe
Fabian Rabe
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