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Ich habe in Hinblick auf den Empfang von E-Rechnungen gelesen: Ein E-Mail-Postfach reiche aus. Stimmt das?

2 Personen fragen sich das

Mitgliederfrage (via VGSD)
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1 Antwort

Akzeptierte Antwort

Nein, das ist eine Falschinformation von "heute im Bundestag" (hib), die leider von mehreren Medien übernommen wurde. hib hatte die Antwort der Regierung auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU stark verkürzt wiedergegeben. Was auch an der juristisch korrekten, aber für Journalisten und die Öffentlichkeit schwer verständlichen Formulierung der Antwort lag.

Tatsächlich hatte das Finanzministerium geantwortet: „Für den Empfang einer E-Rechnung reicht die Bereitstellung eines E-Mail-Postfachs aus, sofern zwischen den am Umsatz beteiligten Unternehmen kein anderer elektronischer Übertragungsweg vereinbart wurde“. Und fährt dann fort: „Nach den ... GoBD müssen eingehende elektronische Handels- und Geschäftsbriefe (z.B. E-Rechnungen) auch in elektronischer Form aufbewahrt werden“ und „Die elektronische Aufbewahrung muss den Anforderungen der GoBD entsprechen“ (vgl. www.vgsd.de­/beitrag-p­…link/66718).

Das bedeutet im Klartext, dass E-Rechnungen nicht nur angenommen, sondern auch revisionssicher archiviert werden müssen. Es setzt also neben dem Postfach mindestens ein revisionssicheres Archiv des Postfach voraus, das den gesamten, aufbewahrungspflichtige Geschäftsunterlagen betreffenden E-Mail-Verkehr über die gesetzliche Aufbewahrungsfrist hin unveränderbar archiviert. Wir haben zu diesem Thema beim VGSD schon mehrere Talks organisiert und technische Lösungen dafür vorgestellt: www.vgsd.de­/talk-mits­…en#results

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