Hallo Christiane,
ich verstehe das Problem der "Zuordnung" noch nicht. Ich verstehe es erst mal so, dass du gerne Privatentnahmen und Privateinlagen der einzelnen Gesellschafter separat verbuchen möchtest. Wie das geht, kann ich hier darstellen.
Nach meinem Verständnis der BuHa, auch DATEV, solltest du in der Lage sein, den Kontenrahmen, (ich rede im Folgenden von SKR04, der ist am gängigsten) den du bebuchen möchtest in einem gewissen Rahmen zu gestalten, heißt: du kannst individuelle Erlös- (Kontenklasse 4xxx) oder Kostenkonten (Kontenklasse 6xxx) und auch individuelle Bestandskonten (Klasse 0xxx bis 3xxx) anlegen. Wenn du jetzt also im Bereich Eigenkapital (Kontengruppe 21xx) für jeden Gesellschafter ein Privatkonto anlegst, kannst du dort Entnahmen und Einlagen für jede/n GesellschafterIn anlegen und hast dann sofort den Überblick, wer wie viel im laufenden Geschäftsjahr entnommen bzw. eingelegt hat.
Hilft das oder zielst du mit deiner Frage auf etwas anderes, was du dann bitte noch mal deutlich machen solltest.
Bzgl. Software: Ein kluger Rat ohne die Kenntnis eurer betriebsindividuellen Anforderungen (wie ist die "Jobverteilung" zwischen euch und StB? Welche Schnittstellen sind nötig, wenn überhaupt ....) ist schwierig bis unmöglich. Ich habe bei Kunden Lexware Office und WisoBüro schon gesehen, und es war da im jeweiligen Einsatz eine gute Wahl.
Du möchtest Kommentare bearbeiten, voten und über Antworten benachrichtigt werden?
Jetzt kostenlos Community-Mitglied werden