Zum Inhalt springen
VGSD-Netzwerktag mit Barcamp am 14./15. Oktober in Frankfurt: zu 80% ausverkauft Jetzt Platz sichern
Mitglied werden

In welchen Bereichen werden Abmahnungen häufig angesprochen?

2 Personen fragen sich das

Im Talk gestellte Frage
Kommentar schreiben
Abbrechen

Du möchtest Kommentare bearbeiten, voten und über Antworten benachrichtigt werden?

Jetzt kostenlos Community-Mitglied werden

1 Antwort

Akzeptierte Antwort

Besonders häufige und aktuelle Abmahnthemen sind zum Beispie:

1. Einbindung von Google Fonts auf Websites:
Hier handelt es sich nach dem Urteil des LG München I vom 20.01.2022 um ein Verstoß gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht in Form des informationellen Selbstbestimmungsrechts, wenn:

  • eine dynamische IP-Adresse des Webseitenbesuchers existiert
  • die Einbindung ohne dessen vorherige Einwilligung geschieht
  • an Google automatisch weitergegeben wird

Lösung: Binde stattdessen deine Google Fonts lokal auf deiner Website ein.

2. Verstoß gegen Regelungen des Verpackungsgesetzes:
Sobald du ein Produkt in deinem Geschäft in einen Karton packst und an einen Endkunden versendest, giltst du bereits als Hersteller und musst dich nach §9 Abs. 1 Satz 2 VerpackG als solcher registrieren. Eine Lizenzierung bei einem sog. dualen System kannst du bspw. über https:// lucid.verpackungsregister.org­ vornehmen.

3. Verstoß gegen Preisangabenverordnung:
Neben dem Gesamtpreis ist grds. auch der Grundpreis anzugeben, so § 4 Abs. 1 PAngV. Abgemahnt wird, wenn der Gesamt- und Grundpreis nicht "auf einen Blick" wahrnehmbar sind: Für Waren, die nach Gewicht bzw. Volumen angeboten bzw. beworben werden, müssen einheitlich 1 Kilogramm bzw. 1 Liter als Grundpreiseinheit angegeben werden. Waren, die üblicherweise 250 Gramm oder 250 Millimeter nicht übersteigen, darf die Grundpreiseinheit nicht länger als 100 Gramm bzw. 100 Milliliter genannt werden.
Lösung: Für Wahrnehmung von Gesamtpreis und Grundpreis “auf einen Blick” Sorge tragen.

4. Verstoß gegen Markenrechte:
Häufige Abmahnkonstellationen aus dem Markenrecht sind insbesondere:

Doppelidentität oder Verwechslungsgefahr, § 14 Abs. 2 Nr.1,2 MarkenG

Lösung: Recherche nach älteren Markenrechten vor Aufnahme einer Zeichenbenutzung. Denn Achtung: Älteres Recht schlägt immer neues Recht.

5. Verstoß gegen Urheberrecht:
Häufige Abmahnkonstellationen aus dem Urheberrecht sind insbesondere:

Bilderklau: Die Verwendung fremder Bilder stellt regelmäßig eine Verletzung von Urheberrechten dar

Achte deshalb bei der Verwendung von Bildern aus Bilderdatenbanken auf möglicherweise zu beachtende Verpflichtungen, z.B. Pflicht zur Urheberbenennung oder darauf, ob es hinsichtlich privater und gewerblicher Nutzungen Unterschiede zu beachten gibt.

Lösung: Bilder verwenden, die dein Eigentum sind oder solche, von denen feststeht, dass sie gemeinfrei sind. Alternativ kannst du dir auch die schriftliche Genehmigung des Urhebers für die konkrete Benutzung einholen.

Zusammenfassung des VGSD-Werkstudententeams
Kommentar schreiben
Abbrechen

Du möchtest Kommentare bearbeiten, voten und über Antworten benachrichtigt werden?

Jetzt kostenlos Community-Mitglied werden

Ausführliche Antwort des Experten

Achtung, Achtung
Wo Abmahngefahren für Selbstständige lauern

Mit Bengt Langer und Dirk Hübsch

Dieser Mitschnitt ist nur für angemeldete Vereinsmitglieder sichtbar.

Die Mitschnitte unsere Experten-Talks stehen nur unseren Vereinsmitgliedern zur Verfügung. Wenn Du Vereinsmitglied bist melde dich zunächst an, um die Aufzeichnung anschauen zu können.

Anmeldung benötigt

Um eine Frage zu beantworten, melde dich bitte zunächst an.
Wenn du noch kein Konto hast, kannst du dich hier kostenlos registrieren.

Antwort zu dieser Frage schreiben
      Alle Angaben verstehen sich ohne Gewähr, unabhängig ob Fragen von Mitarbeitern oder Mitgliedern beantwortet werden.
      Zu keiner Zeit findet eine rechtsverbindliche Beratung statt.
      Zum Seitenanfang

      #

      #
      # #