Ist denn Dein Honorar an die Veröffentlichung geknüpft? Ich stelle oft selber erst nach Veröffentlichung meine Rechnung (Fachpresseartikel), weil ich idR die Platzierung und Abwicklung mit den Redaktionen übernehme.
Ist Deine Leistung "nur" das Schreiben, steht es dem Auftragnehmer ja frei, was er oder sie mit dem Produkt dann anfängt, aber Deine Leistung muss in jedem Fall honoriert werden.
Aus meiner Sicht spricht nichts dagegen, die die volle Summe in Rechnung zu stellen, wenn Du die beauftragte Leistung vollständig erbracht hast.
Wenn Du im Angebot einen Punkt hast wie "letzte Korrektur im Layout" oder so etwas, dann könntest Du ja diese Position aus der Rechnung ausklammern.
Hilft Dir das?
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Ein mit hohem Rechercheaufwand von mir verfasster Beitrag wurde vom Auftraggeber nicht veröffentlicht. Kann ich ein Ausfallhonorar berechnen?
1 Person fragt sich das
Seit Monaten warte ich auf die Veröffentlichung eines aufwändigen Beitrags, damit ich endlich die Rechnung stellen kann, wie vereinbart. Nun ist das Thema überholt und soll nicht veröffentlicht werden. Kann ich wenigstens ein Ausfallhonorar in Rechnung stellen? Welcher Prozentsatz ist angemessen? Die Hälfte?