Schau mal hier, ob Dir das weiter hilft.
www.rundfunkbeitrag.de/unternehm…bsstaette
Dort findest Du Informationen zu den Betriebsstätten und dort steht, das kein Beitrag erhoben wird für:
- ein Büro in einer beitragspflichtigen privaten Wohnung, wenn diese bereits beim Beitragsservice angemeldet ist,
- eine Räumlichkeit, die ausschließlich gottesdienstlichen Zwecken gewidmet ist,
- eine Betriebsstätte, in der ausschließlich ehrenamtliche Mitarbeiter tätig sind,
- eine reine Funktionsstätte ohne eingerichteten Arbeitsplatz, wie beispielsweise Trafohäuschen, Windräder, Fahrzeugdepots oder Marktstände, die nicht ortsfest sind.
Muss ich für mein häusliches Arbeitszimmer noch einmal (zusätzlich zur privaten Nutzung) GEZ-Beitrag zahlen?
2 Personen fragen sich das
Ich habe im Internet an anderer Stelle gelesen, das der Rundfunkbeitrag für die berufliche Nutzung zusätzlich bezahlt werden muss, obwohl ich ja privat schon bezahle und im Arbeitszimmer auch keinen Radio oder Fernseher habe.