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Muss man beim Versand einer E-Rechnung immer eine Leitweg-ID angeben?

1 Person fragt sich das

Was genau ist eine Leitweg-ID? So eine Art E-Mail-Adresse für E-Rechnungen?
Bei den auf www.vgsd.de­/linksamml­…/#comments vorgestellten E-Rechnungs-Generatoren ist das eines der vielen Eingabefelder, dessen Sinn aber nicht ohne weiteres verständlich ist. Bei PDF24 steht "Käuferreferenz" als Erläuterung dabei.
Bei dem Generator der ZUGFeRD-Community wird das Feld nur angezeigt, wenn man eine E-Rechnung im XRechnungs-Format schreiben möchte.

Mitgliederfrage (via VGSD)
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1 Antwort

Akzeptierte Antwort

Mit "eine Art E-Mail-Adresse" für E-Rechnungen bist du schon nah dran. Die Leitweg-ID dient in Deutschland der eindeutigen Adressierung von öffentlichen Auftraggebern, also Behörden, Städten und Gemeinden, Ministerien usw. Wenn der Auftraggeber eine hat, muss sie nach meinem Verständnis verpflichtend in der E-Rechnung angegeben werden, wenn keine vorhanden ist oder es sich bei dem Kunden nicht um einen öffentlichen Auftraggeber handelt, kann das Feld leer bleiben.
Da die öffentlichen Stellen in aller Regel XRechnungen haben wollen, ist die Leitweg-ID vor allem bei diesem E-Rechnungs-Format von Bedeutung, auch wenn es das Feld wie bei PDF24 auch in einer ZUGFeRD-Rechnung geben kann..
Die Leitweg-ID besteht aus Grob- und Feinadresseierung und einer zweistelllige Prüfzimmer, jeweils durch einen Bindestrich getrennt. Der erste Teil ist eine Nummer und bestimmt das Bundesland bzw. den Bund, der zweite Teil besteht aus Zahlen und Buchstaben und identifiziert die genaue Organisationseinheit.

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