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Prüfung Künstlersozialkasse

1 Person fragt sich das

Die Künstlersozialkasse (KSK) orientiert sich bei der Berechnung der Beiträge und der Prüfung des Einkommens in der Regel an den Vorschriften des Künstlersozialversicherungsgesetzes (KSVG). Dabei fließen Corona-Hilfen grundsätzlich nicht in das Arbeitseinkommen ein, das für die KSK-Beiträge relevant ist. Ist das richtig so? Werden die Corona-Hilfen bei eine KSK Prüfung trotzdem als Einkommen gewertet?

Mary R.
Mary R.
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