Der Gesetzgeber bietet einen sehr geringen Schutz. Zum einen musst du 5 Jahre Pflichtmitglied in der Gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) gewesen sein, davon 3 Jahre Pflichtbeiträge gezahlt haben. Dann prüft ein „Amtsarzt“, ob du voraussichtlich die kommenden 3 Jahre keinen anderen Beruf mehr ausüben kannst, den der allgemeine Arbeitsmarkt hergibt.. Hierbei unterscheidet er wie folgt: 6 Std. tgl. keine Leistung. (Solltest du keinen Beruf mehr ausüben können, bist du pleite, denn mit 35% des letzten Brutto (im Schnitt 425€ mtl., wirst du zum Sozialfall).
Problematisch ist es hinsichtlich der Tätigkeit. Da du als UnternehmerIn angesehen wirst, ist das Delegieren und Planen und Repräsentieren eine Eigenschaft, die du auch mit starken Depressionen, Querschnittsgelähmt und Krebs wahrnehmen könntest. Der Berufs des CallCenter Agenten ist seit einiger Zeit eine der beliebtesten Berufe, auf die auch Ingenieure oder Notare „verwiesen“ werden würden.
Reicht die gesetzliche Absicherung bei Berufsunfähigkeit aus? Was wäre der Zusatz-Nutzen einer Versicherung?
1 Person fragt sich das
Ich überlege, für alle Eventualitäten meines künftigen Lebens und Arbeitens vorzusorgen; dabei bin ich über die Möglichkeit einer Berufsunfähigkeitsversicherung gestolpert. Brauche ich das wirklich - bisher bin ich im Vertrauen durchs Leben gegangen, dass der Staat mich im schlimmen Fall auch finanziell auffangen würde? Wie sieht der gesetzliche Schutz im Falle von Berufsunfähigkeit aus?