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Scheinselbstständigkeit als digitaler Nomade ohne deutschen Wohnsitz

2 Personen fragen sich das

Liebe Community,

ich werde mich demnächst aus Deutschland abmelden. Ich möchte dann gerne für einen deutschen Auftraggeber hin und wieder einzelne Projekte bearbeiten. Jetzt frage ich mich, ob ich vor dem Vorwurf der Scheinselbstständigkeit geschützt bin, wenn ich vom Ausland aus mit einem Visum (z.B. digitales Nomadenvisum für Thailand) arbeite. Geht es bei der Scheinselbstständigkeit um den Arbeitsort (hier z.B. Thailand) oder geht es darum, dass ich für einen deutschen Auftraggeber tätig bin?
Ich hoffe sehr, dass jemand eine zuverlässige Antwort weiß oder einen Tipp für mich hat.
Vielen lieben Dank!

Lisa
Lisa
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1 Antwort

Akzeptierte Antwort

Weiter oben stand "Laut Clearingstelle der DRV gibt es eine Auslandsabteilung, die sich um Verträge Deutscher mit ausländischen Firmen befasst. Leider haben die wohl gerade eine Wartezeit von 12-18 Monaten bis man eine Auskunft zu seinem Fall erhalten kann..."
Meine ganz persönliche Meinung dazu ist, dass diese Wartezeit nur ein weiterer Beleg für die Skrupellosigkeit, Ignoranz und allgemein Schlechtigkeit der Menschen ist, die bei der DRV als Entscheidungsträger eingesetzt sind. Aber egal, das Thema kann mir mal sonstwo vorbei gehen.

Ein hoffentlich hilfreicher Hinweis:
In Estland wurde eine elektronische Version der Residenz geschaffen, die wohl auch digitalen Nomaden sehr zugute kommt: www.google.com­/search?q=­…cy estonia
Konkret: www.e-resident.gov.ee­
Ich hoffe, das hilft weiter?

Stephan
Stephan
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