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Scheinselbstständigkeit: Muss der/die Kund/in mich nun anstellen?

1 Person fragt sich das

Muss mich der Kunde nun anstellen? Ist es möglich, dass ich irgendwann wieder selbstständig für ihn arbeite?

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Grundsätzlich gibt es immer noch Möglichkeiten, eine selbstständige Tätigkeit auszuüben, abgesehen von einigen spezifischen Personengruppen. Es ist wichtig, Verträge und andere erforderliche Dokumente so zu gestalten, dass sie den aktuellen rechtlichen Vorgaben entsprechen, um eine selbstständige Tätigkeit nachzuweisen.

Das äußere Erscheinungsbild spielt eine wichtige Rolle, einschließlich eines professionellen Internetauftritts, Visitenkarten und Briefpapier, um wie ein/e Unternehmer/in zu wirken. Referenzen und Auftragsnachweise können dir ebenfalls helfen. Es ist möglich, als Selbstständige/r zu arbeiten. Es gibt aber bestimmte Kriterien zu erfüllen, um als tatsächlich selbstständig zu gelten.

Es besteht die Möglichkeit, bei der Feststellung einer Scheinselbständigkeit rechtliche Schritte einzuleiten, wie Anhörung, Widerspruch und Klage. Allerdings können diese Verfahren sehr lange dauern.

Eine alternative Lösung besteht darin, grundlegende Änderungen vorzunehmen und eine tatsächlich selbstständige Tätigkeit zu ermöglichen. Durch ein Statusfeststellungsverfahren kannst du Sicherheit erlangen und selbst agieren, ohne Angst vor Betriebsprüfungen haben zu müssen. Hier kannst du verschiedene Variablen anpassen, bis sie zur gewünschten Feststellung führen.

Es ist wichtig, dass du proaktiv handelst und mögliche strafrechtliche Aspekte berücksichtigst, insbesondere als Auftraggeber/in, der/die Subdienstleistungen vergibt und Zahlungen leistet.

Zusammenfassung des VGSD-Werkstudententeams
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Statusprüfung
Was sind die Folgen, wenn bei mir oder meinem Auftragnehmer Scheinselbstständigkeit festgestellt wird?

Mit Dr. Hartmut Paul und Kathi-Gesa Klafke

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