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Scheinselbstständigkeit ohne Ansässigkeit in Deutschland?

4 Personen fragen sich das

Hallo liebe Community,
ich würde zunächst gerne wissen, ob ich als scheinselbstständig eingestuft werden kann, wenn ich für einen Deutschen Auftraggeber tätig bin, aber selber nicht in Deutschland ansässig bin, sondern z.B. in Lateinamerika/Karibik?

Durch Googlen habe ich herausgefunden: "Das Territorialitätsprinzip (in der Arbeitswelt auch Beschäftigungslandprinzip genannt) bestimmt, welches Recht auf welche Personen an welchem Ort anwendbar ist. Im Bereich der Sozialversicherung gelten die versicherungsrechtlichen Vorschriften des Staates in dem die Beschäftigung ausgeübt wird." Bedeutet das, dass ich mir keine Sorgen wg. Scheinselbstständigkeit machen muss?

Außerdem würde mich noch interessieren, ob die Sozialversicherungspflicht mit der Steuerpflicht zusammenhängt, also würde es einen Unterschied machen, wenn ich einen Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland stelle und Steuererklärungen mache, um mir meine zu viel gezahlte Kapitalertragssteuer wieder zurückzuholen?
Über jeden Hinweis bin ich dankbar!

Rebecca
Rebecca
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