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Sollte ich bei meiner (relativ neuen) privaten Krankenversicherung Krankentagegeld abschließen und ab welchem Monat?

2 Personen fragen sich das

Aktuell bin ich Anfang 30 und war die letzten Jahre nie krank. Kann ich mir das Krankengeld sparen und das erst später absichern oder ist es dann teurer? Macht Krankentagegeld überhaupt Sinn (ich kann mir ja auch entsprechend höhere private Rücklagen ansparen? Und falls doch: ab welcher Woche?

Mitgliederfrage (via VGSD)
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3 Antworten

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Hallo. Später erst das private Krankentagegeld abzusichern, kann natürlich ordentlich nach hinten losgehen. Niemand weiß, was in deinem Leben gesundheitstechnisch noch so passiert, jetzt, in ein paar Monaten oder Jahren, aber dass du bis zum Ende deines Lebens genauso "nie krank" sein wirst, schließe ich mal aus ;-) Auch beim Krankentagegeld steht eine Risiko-/Gesundheitsprüfung an (außer du hast in deinem PKV-Vertrag eine Option auf Absicherung ohne solche), daran kannst du dann scheitern, wenn es zu spät ist.

Das Krankentagegeld ergibt natürlich absolut Sinn, wenn du die finanziellen Einbußen deiner Arbeitsunfähigkeit nicht anderweitig (durch Rücklagen, Lottogewinn, oder anderem) kompensieren kannst. Ab welcher Woche? Das entscheidest auch du, wie lang du ohne Zahlung auskommen kannst / willst, entsprechend unterschiedlich sind ja auch die Beiträge fürs Krankentagegeld.

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Ausrechnen, wie lange käme ich im Krankheitsfall ohne Einnahmen aus. Danach richtet sich die Karenzzeit. Je früher der Versicherer zahlen soll, je höher der Tarifbeitrag. Eine gute Richtschnur ist 42 Tage - also 6 Wochen - oder später.

Versichern kannst Du Dein Einkommen - Einkommen meint hier Einkommen laut Steuererklärung - hier sind die Versicherer immer etwas unterschiedlich. Nimm Dein Jahreseinkommen / 12 / 30 plus Beitrag zur KV und Rente - das ergibt den zu versichernden Tagessatz.
Und das KTG bitte beim gleichen Versicherer wie die Vollversicherung. Sonst hat der Versicherer im Leistungsfall ein Kündigungsrecht bei KTG solo.

Und KTG Absicherung bei Selbständigen ist aus meiner Sicht ein muss. Lieber die Karenzzeit auf 12 statt auf 6 Wochen anstatt kein KTG. Ohne Einkommen im Krankheitsfall fehlt das Fundament für den Lebensunterhalt.

Gerd Güssler
Gerd Güssler
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Sehr gut. Wenn wir über die Absicherung des Krankentagegelds in einer privaten Versicherung sprechen, dann gilt das Folgende. Solange Du noch relativ jung und gesund bist, hast Du überhaupt die Möglichkeit da ohne Risikozuschläge oder gar Ausschlüsse hineinzukommen. Jedes Jahr eines späteren Einstiegs kostet mehr an Beitrag. Zudem das Risiko, dass Du zu diesem Zeitpunkt nicht mehr so gesund bist und dann vielleicht sogar diese Möglichkeit verwehrt wird.
Wie lange hast Du Rücklagen angspart und in welcher Höhe bis Fall X eintritt? Das kann niemand kalkulieren. Und diese Rücklagen sind möglicherweise sehr viel schneller aufgebraucht als man sich das wünscht. Dieses Spiel ist sehr riskant meiner Meinung nach. Zudem gibt es manchmal auch Zeiten, in denen man keine Rücklagen dafür bilden könnte, jedoch einen sehr überschaubaren Beitrag für eine Krankentagegeldversicherung sich leisten kann (und sollte).
Eine selbständige Person sollte im Idealfall 6 Monate ohne Einkommen auskommen können, da ja sowieso Rücklagen gebildet werden sollten (unabhängig von einer evtl. Krankheit). Einige schaffen diese 6 Monate nicht. Manche schaffen auch teils nur 4 Wochen. Einige 6 Wochen, 12 Wochen oder auch länger. Umso mehr man auf das kurzfristige Einkommen angewiesen ist, umso früher sollte auch der Beginn gewählt werden. Bei einer privaten Krankentagegeldversicherung ist der Leistungsbeginn oft flexibel wählbar, jedoch später nur mit erneuten Gesundheitsfragen auf früher verlegbar.
Wenn Du eine private Krankentagegeldversicherung wählst, dann achte auch bitte sehr darauf, dass der Anbieter einen Kündigungsverzicht nach Leistungsfall in den ersten 3 Jahren ab Beginn hat. Gibt noch zahlreiche weitere Eigenschaften des Produkts, auf das man achten sollte.
Da zumeist Gesundheitsfragen gestellt werden bei den privaten Krankentagegeldversicheren, sollte man wissen, was in der Patientenakte steht. Ansonsten könnte dem Versicherer Tür und Tor geöffnet sein später nicht bezahlen zu müssen, weil Krankheit X oder Y in den Akten steht, jedoch bei Antragstellung nicht genannt wurde.
Zum Krankengeld für Selbständige kannst Du hier auch noch etwas nachlesen, hier vor allem auch die Nennung der Absicherung über die gesetzliche Krankenkasse (hat Vorteile, hat Nachteile):
www.finanztip.de­/gkv/krank­…tstaendig

Erik Hägele
Erik Hägele
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