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Was hat sich seit der Einführung der E-Rechnungspflicht getan?

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Seit dem 01.01.2025 müssen alle Unternehmen, auch Kleinunternehmen, E-Rechnungen empfangen können. Eine Ausnahmeregelung gibt es nicht. Dafür reicht grundsätzlich ein E-Mail-Postfach. Wichtig ist jedoch: Der gesetzliche Empfang verpflichtet dich nicht automatisch, die E-Rechnung sofort weiterzuverarbeiten; dafür gelten eigene Anforderungen, z.B. die Prüfung der Gültigkeit und Vollständigkeit der Rechnung.

Beim Erstellen von E-Rechnungen hat sich seit Anfang 2025 zunächst nichts geändert. Übergangsfristen gelten weiterhin: Ab dem 01.01.2027 dürfen Unternehmen mit einem Jahresumsatz über 800.000€ keine normalen PDF-Rechnungen mehr verschicken, und ab dem 01.01.2028 muss jede B2B-Rechnung in Deutschland elektronisch erstellt und verschickt werden.

Zudem hat das Bundesministerium der Finanzen Mitte Oktober 2025 ein Schreiben veröffentlicht, das klärt, wie E-Rechnungen validiert werden müssen, z.B. auf vollständige Angaben, korrekte Mehrwertsteuersätze und Umsatzsteuer-IDs. Auch die Formate, insbesondere das kombinierte PDF/XML-Format, entwickeln sich weiter, weshalb du als Unternehmen und Softwareanbieter aktuell bleiben und sicherstellen musst, dass die E-Rechnungen korrekt empfangen, geprüft und verarbeitet werden.

Zusammenfassung des VGSD-Werkstudententeams
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Tool-Talk mit WISO MeinBüro
Ein Jahr E-Rechnung – Learnings, Hürden und Effizienz-Tipps

Mit Stefan Knuth

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