Die Meldefrist umfasst den Zeitraum bis zum siebten Kalendertag des Folgemonats, nachdem die Überweisung oder Zahlung erfolgt ist. Die Missachtung dieser Meldepflicht ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld von bis zu 30.000 Euro bestraft werden.
Eine Fristverlängerung wird grundsätzlich nicht gewährt.
Wurde für einen Monat fälschlicherweise keine Meldung abgegeben, muss dies unverzüglich nachgeholt werden. Bei der Meldung muss der betreffende Monat angegeben werden, in dem die Transaktion stattgefunden hat.
Im Zweifelsfall: Ruf einfach die Hotline der Bundesbank an. Die Mitarbeiter dort sind nach unserer Erfahrung innerhalb der Öffnungszeiten (siehe oben) gut erreichbar und freundlich.
Ich selbst habe die Frist aber noch nicht versäumt, also keine praktische Erfahrung damit gemacht, von daher freue ich mich über praktische Erfahrungsberichte von Mitgliedern Nutze gerne die Kommentarfunktion hier oder schreibe deine eigene Antwort auf diese Frage!
Was passiert bei einer Verletzung der AWV-Meldepflicht, weil ich eine Auslandsüberweisung nicht gemeldet habe?
1 Person fragt sich das
Ich habe eine Auslandsüberweisung von mehr 12.500 Euro getätigt und bin jetzt erst darauf gestoßen, dass ich diese hätte melden müssen.