Grundsätzlich lassen sich die Versicherten in zwei Gruppen teilen. Es gibt die Pflichtversicherten, bei denen es der Gesetzgeber vorschreibt, versichert zu sein, und die Berufsordnung bei sogenannten verkammerten Berufen. Folgende gehören dazu: Architekten und Ingenieure, Anwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, Ärzte, Therapeuten mit kassenärztlicher Zulassung, sowie Versicherungsvermittler, Immobilienkreditvermieter und Hausverwalter. Alle weiteren Freiberufler, Selbstständige und Unternehmen sind “freiwillig” versichert. Bei eigenen Fehlern, Fehlern von Angestellten, Subunternehmern und Werkstudenten wird jedoch immer vollumfänglich für die entstandenen Schäden gehaftet. Ralph Günther erklärt, dass die Haftung nur in geringem Umfang vertraglich eingeschränkt werden könnte und nicht allgemein ausgeschlossen wird. Auch wenn es nicht immer gefordert sei, mache es trotzdem Sinn, eine Berufshaftpflicht abzuschließen, erzählt er weiter. Ich habe versucht die Antwort des Experten kompakt zusammenzufassen, empfehle dir aber den Mitschnitt selbst anzuschauen oder anzuhören.
Um eine Frage zu beantworten, melde dich bitte zunächst an.
Wenn du noch kein Konto hast, kannst du dich
hier kostenlos registrieren.
Welche Berufsgruppen sollten eine Berufshaftpflichtversicherung abschließen?
0 Person fragt sich das
Freiberufler sind bei ihrer Tätigkeit einer großen Zahl von Haftungsrisiken ausgesetzt. Für schuldhaft verursachte Schäden haften sie unbegrenzt mit ihrem gesamten Vermögen und allem, was sie in Zukunft noch verdienen. Dagegen kann eine Berufshaftpflichtversicherung helfen.