Zum Jahreswechsel gibt es, wie fast jedes Jahr, Anpassungen in der gesetzlichen Sozialversicherung. Für dich sind vor allem folgende Punkte relevant:
In der gesetzlichen Krankenversicherung bleibt der allgemeine Beitragssatz bei 14 %, wenn du keinen Anspruch auf Krankengeld hast. Zusätzlich kommt der kassenindividuelle Zusatzbeitrag hinzu. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag wurde von 2,5 % auf 2,9 % angehoben. Deine konkrete Krankenkasse legt den genauen Satz fest, den du in der Regel per Schreiben mitgeteilt bekommst.
Bei der Pflegeversicherung, der Rentenversicherung und der Arbeitslosenversicherung haben sich die Beitragssätze nicht geändert. In der Pflegeversicherung bleibt es bei den gestaffelten Sätzen je nach Kinderzahl.
Geändert hat sich jedoch die Mindestbeitragsbemessungsgrenze für Selbstständige. Sie ist um 68 Euro gestiegen und liegt nun bei 1.316 Euro monatlich. Wenn du den Mindestbeitrag zahlst, führt das zu einem leicht höheren Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag.
Auch die Minijob-Grenze wurde erneut angepasst. Sie liegt jetzt bei 603 Euro monatlich. Wenn du familienversichert bist und selbstständig arbeitest, darfst du aktuell einen durchschnittlichen monatlichen Gewinn von bis zu 565 Euroerzielen, ohne aus der Familienversicherung herauszufallen – vorausgesetzt, du hast kein weiteres Einkommen.
Die Änderungen sind überschaubar und folgen dem jährlichen Muster, können für dich aber dennoch kleine finanzielle Auswirkungen haben, insbesondere durch den höheren Zusatzbeitrag und die angehobene Mindestbemessungsgrundlage.
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