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Welche Steuerarten muss ich als Selbstständige/r beachten?

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Als Selbstständige/r musst du drei Steuerarten im Blick behalten:

  • die Einkommensteuer,
  • die Gewerbesteuer
  • die Umsatzsteuer

Im Gegensatz zu Angestellten musst du als Selbstständige/r deine Steuererklärungen selbst. Deshalb ist es wichtig zu wissen, welche Steuern im Laufe eines Jahres auf dich zukommen.

Die Einkommensteuer beträgt bis zu einem Steuersatz von 42 Prozent. Danach bleibt der Steuersatz proportional gleich.

Die Gewerbesteuer ist die zweite Steuer, mit der alle Gewerbetreibenden rechnen müssen. Der Gewerbesteuermessbetrag wird von der Gemeinde festgelegt und kann je nach Standort variieren. Die Gewerbesteuer ist bei der Einkommensteuer verrechenbar bis zu einem Hebesatz von 400 Prozent.

Die Umsatzsteuer ist eine Steuer, die der Staat von dir als Solounternehmer/in verlangt. Du musst Umsatzsteuer abführen, berechnest sie aber in der Regel an deine Kunden und Kundinnen weiter. Im Gegenzug kannst du dir die Steuer aus Rechnungen, die an dich adressiert sind, vom Finanzamt zurückholen. Die Umsatzsteuer führt nicht zu einer Belastung, sondern ist nur ein durchlaufender Posten bzw. Verwaltungsaufwand.

Zusammenfassung des VGSD-Werkstudententeams
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